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Die französische Regierung wird für strikte Gesetze gegen IS-Sympathisanten kritisiert

Foto: APA/EPA/Langsdon

Ein 32-jähriger Franzose ist für den mehrfachen Besuch von dschihadistischen Webseiten verurteilt worden. Polizisten hatten zuvor bei einer Hausdurchsuchung IT-Geräte des Verurteilten sichergestellt. In deren Browserverläufen fanden sie zahlreiche Webseiten, die den sogenannten "Islamischen Staat", eine terroristische Vereinigung in Syrien und Irak, unterstützen. Das Passwort des Mannes soll "13novembrehaha" gewesen sein, am 13. November des vergangenen Jahres hatte die Terrorgruppe verheerende Anschläge in Paris durchgeführt.

Gesetz mit Ausnahmen

Der Mann soll sich laut Familienmitgliedern verändert haben und sich in den vergangenen Monaten einen Bart wachsen und traditionelle Harem-Hosen angezogen haben. Allerdings soll er auch laut Angaben der Polizei keine Terroranschläge geplant haben. Er wurde nun wegen seiner Onlineaktivitäten zu 30.000 Euro Strafe und einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. An dem umstrittenen Gesetz, das den Besuch von dschihadistischen Webseiten verbietet, gibt es heftige Kritik. Zwar gibt es Ausnahmen für Forscher, Journalisten und Polizisten, allerdings fordern Bürgerrechtler, dass der Besuch von Webseiten per Se für keinen Staatsbürger verboten sein dürfe.

Angst vor Willkür

"Die Definitionen im Gesetz sind vage – und das fördert Willkür", sagt Joe McNamee von der European Digital Rights Initiative (edri) zu TheVerge. Unter dem Ausnahmezustand, der seit den Terrorangriffen in Frankreich herrscht, sind Bürgerrechte teils außer Kraft gesetzt. Das französische Höchstgericht wird nun in den kommenden drei Monaten entscheiden, ob das Gesetz, das den Besuch der IS-Webseiten verbietet, mit der französischen Verfassung kompatibel ist. (red, 2.12.2016)