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Weiter wird über eine Einladung Snowdens nach Berlin gestritten

Foto: Reuters/Brindicci

Vertreter von Union und SPD in Deutschland haben am Donnerstag einem Bericht zufolge Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden eingelegt. Das berichtete die "Berliner Zeitung" (Freitagsausgabe).

Sie berief sich dabei auf eine Gerichtssprecherin, die den Eingang der Beschwerde der Koalitionsvertreter aus dem NSA-Ausschuss des Bundestags bestätigt habe.

Der BGH hatte den Ausschuss dazu verpflichtet, das von der Opposition geforderte Amtshilfeersuchen an die deutsche Regierung zu beschließen. Mit dem Ersuchen sollen die Voraussetzungen für eine Vernehmung des exilierten Informanten Snowden in Deutschland geschaffen werden – etwa durch die Zusage, dass Snowden nicht, wie von der Regierung in Washington gewünscht, an die USA ausgeliefert wird.

Furcht vor Druck der USA

CDU/CSU und SPD hatten sich bisher gegen eine Vernehmung Snowdens auf deutschem Boden gestellt; sie teilen die außenpolitischen Bedenken der Regierung, die eine Belastung des Verhältnisses zu den USA fürchtet. Union und SPD wollen die von Linken und Grünen beantragte Abstimmung über die Vorladung Snowdens dem Bericht zufolge nun so lange von der Tagesordnung nehmen, bis der BGH über die Beschwerde entschieden hat.

Sollte der Bundesgerichtshof die Beschwerde abweisen, erwägt nach Informationen der "Berliner Zeitung" der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU), anschließend vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, weil er das Recht frei gewählter Abgeordneter durch den BGH-Beschluss verletzt sehe.

Befragung in Moskau präferiert

Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte im Mai 2014 grundsätzlich beschlossen, den im russischen Exil lebenden Snowden als Zeugen zu vernehmen, wobei der Ort der Befragung offen gelassen wurde. Grundsätzlich könnte Snowden etwa auch an seinem derzeitigen Aufenthaltsort in Russland befragt werden. Das Problem einer Einreise Snowdens nach Deutschland besteht darin, dass Deutschland verpflichtet sein könnte, ihn an die USA auszuliefern, wo er strafrechtlich verfolgt wird.

Mit dem im März 2014 eingesetzten Untersuchungsausschuss hatte der Bundestag auf die Enthüllungen des früheren Geheimdienstmitarbeiters zu den massiven Spähprogrammen des US-Geheimdiensts NSA reagiert. Dabei soll geklärt werden, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden – und ob deutsche Regierungsstellen oder Geheimdienste von den Spähaktionen wussten und daran beteiligt waren. (APA, 2.12.2016)