Auch das Kontenregister habe nichts speziell für die Sparvereine geändert.

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Wien – Die Bawag hat heuer die Konten ihrer Sparvereine gekündigt und dabei mit gesetzlichen Bestimmungen (Stichwort: Kontodatenregister, Meldepflichten) argumentiert. Dem Schritt folgte jüngst die Anadi Bank. Am Rande des Finanzausschuss sah sich heute der ÖVP-Finanzsprecher Werner Groiß zu Widerspruch genötigt. "Es gibt kein Verbot für Sparvereine." Er macht den Banken heftige Vorwürfe.

Leider, so der Abgeordnete, seien in letzter Zeit Falschinformationen in die Welt gesetzt worden. So etwa, dass die Obfrau eines Sparvereins gezwungen gewesen sei, für jedes Vereinsmitglied ein eigenes Sparbuch zu eröffnen. Auch diese Verpflichtung existiere nicht. "Zumindest nicht von Seiten des Gesetzgebers oder der Finanzkontrollbehörden.".

"Man könnte vielmehr vermuten", so vermutete Groiß in einer Aussendung, "dass die Sparvereine für die dahinter stehenden Banken kein Geschäft mehr darstellen" und daher von den Banken selbst Hürden aufgebaut würden, um die Vereine langsam abzudrehen.

Keineswegs verboten

Die klassischen österreichischen Sparvereine vor allem im Bereich der ländlichen Wirtshäuser seien keineswegs verboten. Vielmehr seien sie weitgehend der Geldwäsche-Richtlinie ausgenommen, schrieb Groiß am Mittwoch. Die seit 2015 geltende FMA-Sparvereinsordnung besage klar, dass die Vereinsmitglieder von der Bank nicht identifiziert werden müssen, so Groiß.

Sofern pro Mitglied und Jahr nicht mehr als 1.500 Euro einbezahlt würden, reiche es aus, wenn der Sparvereinsobmann der Bank eine Liste mit Namen, Adressen und Geburtsdaten der Mitglieder übergebe. Auch das Kontenregister habe nichts speziell für die Sparvereine geändert. An das Kontenregister werde nur der Name des Kontoinhabers, also in den meisten Fällen der Obmann bzw. die Obfrau, bekanntgegeben, aber keine Kontostände oder Bewegungen. (APA, 30.11.2016)