Die erste Adventkerze wurde bereits angezündet. Doch ausgetrocknete Zweige am Adventkranz oder ein verdorrter Christbaum bergen höchste Brandgefahr.

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Wien – Die Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit der Besinnlichkeit. Wenn es draußen früh dunkel wird, werden drinnen gerne Kerzen angezündet, Kekse gebacken und der Christbaum festlich geschmückt. Und alle Jahre passiert es wieder: Die umgefallene Kerze entzündet das Tischtuch oder die Kerzen am Christbaum bzw. Adventskranz entflammen selbigen, und schnell wird der besinnliche Weihnachtsabend zum Albtraum – dann nämlich, wenn der Brand um sich greift und größere Schäden entstehen.

Für die Monate rund um Weihnachten rechnet das Kuratorium für Verkehrssicherheit wieder mit mehr als 500 Wohnungsbränden.

Wer denkt, dass in diesen Fällen die Haushaltsversicherung automatisch für den Schaden aufkommt, der irrt. Brandschäden sind in üblichen Haushalts- bzw. Eigenheimversicherungen zwar gedeckt – unterschieden wird bei Bränden aber immer, ob diese ein Unfall waren oder grobe Fahrlässigkeit vorgeherrscht hat. Das wäre der Fall, wenn etwa Kerzen unbeaufsichtigt gelassen wurden. Dann haftet die Versicherung oft nicht. Es ist also ratsam, seine Polizze auf diesen Punkt hin zu überprüfen.

Fahrlässigkeit inkludiert

Die Zurich-Versicherung sieht in der groben Fahrlässigkeit "heutzutage eine Grunddeckung", wie Kurt Möller, Mitglied des Vorstandes von Zurich und verantwortlich für Produktentwicklung, in einer Aussendung mitteilt. Daher wurde diese automatisch in die Haushaltsversicherung inkludiert – und zwar bei jenen Verträgen, die seit 1. Februar abgeschlossen wurden. Gedeckt werden grob fahrlässig herbeigeführte Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 20.000 Euro, wobei der Betrag auch erhöht werden kann. Branchenweit ist diese Inkludierung aber nicht Usus.

Greift der Brand auf die Nachbarwohnung oder das Nachbarhaus über, ersetzt die private Haftpflichtversicherung den Schaden. Diese ist meist in der Haushaltsversicherung inkludiert. Auch hier lohnt ein Vertragscheck. Konsumentenschützer weisen zudem darauf hin, dass Kunden darauf achten müssen, dass sie nicht unterversichert sind, denn sonst zahlt die Haushaltsversicherung nur den Anteil, der versichert ist.

Temperatur unterschätzt

Viel zu oft wird laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit die Temperatur von Kerzenflammen unterschätzt. Die heißesten Bereiche liegen nämlich außerhalb der gelbleuchtenden Flamme und entwickeln Temperaturen im Bereich von 600 bis 800 Grad Celsius. Diese hohe Strahlungswärme kann dazu beitragen, dass sich Gegenstände auch noch im Abstand von mehreren Zentimetern zur Flamme entzünden können.

Es ist aber nicht nur die Kerze, die zur Bedrohung wird. Häufig unterschätzt wird die Brandgefahr von elektronischem Schmuck wie Lichterketten, etwa wenn das Netzteil über die Zeit in die Jahre gekommen ist. Es empfiehlt sich also, auch den elektronischen Schmuck zu prüfen, bevor er an den Baum gehängt oder in der Wohnung angebracht wird.

Ist der Weihnachtsstress – auch versicherungstechnisch – vorbei, droht mit Silvesterraketen schon die nächste Gefahrenquelle. (Bettina Pfluger, 2.12.2016)