Sigmund Freud hätte mit dem Obersten Gerichtshof Österreichs wohl keine Freude. Genauso wenig Fidel Castro und Winston Churchill. Waren doch alle drei passionierte Zigarrenraucher, die das Höchstgericht nun ziemlich ausgedämpft hat.

Begonnen hat es mit einem Nachbarschaftsstreit. Der Kläger wohnt im siebente Stock, der Zigarrenliebhaber im Stock darunter. Pro Tag paffte der Schriftsteller zwei Zigarren – eine davon zwischen Mitternacht und 2 Uhr. Im Sommer auf dem Balkon, im Winter lüftete er nach dem Nikotinkonsum.

Der Herr über ihm goutierte das gar nicht und behauptete, in der Nacht aufzuwachen, wenn sich die Schwaden bei gekipptem Fenster in seiner Wohnung verbreiten. Allerdings: Gesundheitsgefährdung war keine feststellbar, der Kläger scheint einfach olfaktorisch empfindlich zu sein und einen leichten Schlaf zu haben.

Neun Rauchstunden erlaubt

Schon die unteren Instanzen entschieden in seinem Sinne und verhängten ein nächtliches Rauchverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Der Oberste Gerichtshof ging nun noch weiter und verhängte für die Sommermonate auch tagsüber rauchfreie Stunden. Im Endeffekt hat der Verlierer zu Tages- und Nachtzeit noch neun Stunden, in denen er die Rauchware zum Glühen bringen darf.

Eine Entscheidung, die, konsequent weitergedacht, für ziemliche Umbrüche sorgen könnte. Geht es doch schließlich nicht darum, dass der Nichtraucher krank werden könnte, sondern darum, dass er sich gestört fühlt.

Nur: Manche Menschen fühlen sich recht schnell durch irgendetwas oder irgendjemanden gestört. Und wenn sie Streithansln sind, können sich die Anwälte freuen.

Kochdünste und Körperhygiene

Täglich Kochdünste von unten? Den Essenden sofort auf Unterlassung klagen. Mangelnde Körperhygiene des Nachbarn, aus dessen Wohnung es im Sommer bis ins Wohnzimmer muffelt? Auf zum Gericht! Städtische Hauptverkehrsader unter dem Fenster? Nachtfahrverbot – wie es sie auf Autobahnen ja für Lkws schon gibt – durchsetzen.

Und für die Raucher beziehungsweise Wirte wird es ab 1. Mai 2018 noch ungemütlicher. Ab dann darf nämlich in den Lokalen nicht mehr gepafft werden. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Maßnahme schlagartig alle Nikotinabhängigen zu Nichtrauchern mutieren lässt, wird also vor der Gaststätte geraucht werden. Und die Anrainer bekommen dann nicht nur die Abluft, sondern auch den Lärm ins Zuhause. Wenn das nicht für einen Erfolg vor dem Höchstgericht reicht, was dann?

Keine Frage, wenn Passivraucher Gesundheitsschäden erleiden, müssen sie geschützt werden. Aber auf jede Empfindlichkeit muss man wirklich nicht Rücksicht nehmen. (Michael Möseneder, 30.11.2016)