Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird in den kommenden Monaten wichtige Weichen für die Zukunft des Fahrdienst-Vermittlers Uber in Europa stellen. Anlass ist ein Streitfall zwischen einer Taxifahrervereinigung aus Barcelona und Uber (Rechtssache C-434/15).

Das zuständige spanische Gericht bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung europäischen Rechts. Am Dienstag standen sich beide Seiten vor dem höchsten EU-Gericht in Luxemburg gegenüber.

Kern des Streitfalls ist die Frage, ob das Angebot von Uber als "Verkehrsdienstleistung" oder als "Dienstleistung der Informationsgesellschaft" einzustufen ist. Als Verkehrsdienstleister würde Uber schärfer reguliert. Wenn das Unternehmen aber nur eine Plattform zur Vermittlung von Dienstleistungen anböte, gäbe es deutlich weniger Vorgaben. Der EuGH dürfte sein Urteil erst in einigen Monaten fällen. Uber selbst betont, man sei nur eine Plattform zur Vermittlung von Dienstleistungen eigenständiger Fahrer.

Im konkreten Fall ging es um den Dienst UberPop, bei dem Privatleute mit ihren Autos Fahrdienste anboten. Der Dienst wurde in Spanien ebenso wie in Deutschland und anderen europäischen Ländern mittlerweile eingestellt und soll auch nicht wiederkommen. Stattdessen bietet das Unternehmen nun den Service UberX an, bei dem Mietwagen mit professionellen Fahrern vermittelt werden. (APA, 29.11.2016)