Bei schlechten Lichtverhältnissen auch am Fahrrad mit Licht unterwegs zu sein, sollte eigentlich jedem einleuchten.

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Irgendwann reicht es. Denn auch wenn es 1000 – oft plausible – Gründe dafür gibt, warum man als Radfahrer manche Regeln der StVO so locker auslegt wie das Gros der Autofahrer das Handyverbot am Steuer oder das Einhalten seitlicher Sicherheitsabstände zu Radfahrern, gibt es auch Dinge, die einfach nicht gehen: Unsichtbarsein zum Beispiel. Also Fahren ohne Licht bei schlechter Sicht.

Genussvoll walzen

Nicht böse sein, aber bei Leuten, die mir auf dem Rad im Zwielicht oder bei Nacht ohne Beleuchtung – vorzugsweise reflektorlos und dunkel gekleidet – begegnen, reicht meine Toleranz so weit wie die Strecke zwischen "Sehen" und "Einschlag". Also nicht weit. Auch die Reaktionszeit ist kurz: zu kurz, um kumpelhaft zu zwinkern. Zu kurz, um über das Idiotenargument der "primären Selbstgefährdung" der "schwarzen Ritter" zu diskutieren: Nicht einmal der durchgeknallteste Autofetischist ruft "Ätsch, selbst schuld" – und walzt den Radler, der aus dem Dunkeln hüpft, genussvoll nieder. Jeder, gerade die trägste Volant-Lemure, erschrickt, bremst abrupt und reißt das Steuer in irgendeine Richtung. Mit der Chance, ansatzlos die Kontrolle über 1,2 Tonnen Blech zu verlieren.

Egal wie das endet: Wie kommt irgendjemand – Autofahrer, Fußgänger, andere Radfahrer – dazu, wegen der Idiotie von Leuten, die "unsichtbar" mit "unverwundbar" verwechseln, erschreckt zu werden? Oder, im schlimmsten Fall, damit leben zu müssen, jemanden über den Haufen gefahren zu haben? Egal, ob man den noch kurz gesehen hat – oder ob da nur dieser Knall war. Und dann Stille. (Thomas Rottenberg, 28.11.2016)