Wien – Das Team Stronach versucht, die mit dem Parteiengesetz 2012 eingeführte Wahlkampfkostenbeschränkung zu Fall zu bringen. Der Antrag dazu steht auf der Tagesordnung des VfGH in der Dezember-Session. Fortgesetzt werden die Beratungen zu den Wiener Anrainerparkplätzen sowie zum Unternehmensstrafrecht.

Einmal mehr beschäftigen den VfGH die Themen Jagdverbot und Pensionskürzungen. Das Team Stronach musste wegen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro bei der Nationalratswahl 2013 eine Geldbuße von 567.000 Euro zahlen. Denn Frank Stronach investierte damals 13,5 Millionen Euro in seine erstmals antretende Partei. Eine Berufung gegen die Strafe blieb erfolglos, das Bundesverwaltungsgericht bestätigte sie. Daraufhin wandte sich die Partei an den VfGH – mit einer Beschwerde gegen die Obergrenzen-Regelung im Parteiengesetz 2012.

ÖAMTC unterstützte Antrag

Zwei Verfahren werden in der Session von 24. November bis 16. Dezember fortgesetzt: Der VfGH soll klären, ob die Anrainerparkplätze im 1. und 8. Wiener Gemeindebezirk gesetzeswidrig sind. Der ÖAMTC hat einen Betroffenen beim Antrag an den VfGH unterstützt, weil der Verkehrsclub der Meinung ist, dass Anrainerparkplätze nicht – wie von der Stadt Wien behauptet – mit Kurzparkzonen verknüpft sein müssen.

Wegen der Wahlanfechtung verschoben worden waren im Juni Beratungen zum Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. In der Oktobersession wurden sie nicht abgeschlossen – jetzt steht die Frage, ob ein Verband (also ein Unternehmen) dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass einer seiner Entscheidungsträger eine strafbare Handlung setzt, noch einmal am Programm. Ein oberösterreichisches Unternehmen, das wegen eines Kartellrechtsverstoßes eines Managers im Jahr 2015 verurteilt wurde, erachtet dies für verfassungswidrig.

Öffentliche Verhandlung am Krampustag

Am Tag der Briefwahl-Auszählung nach der Bundespräsidenten-Stichwahl – am Montag, 5. Dezember – findet im VfGH eine öffentliche Verhandlung statt. Die widmet sich freilich nicht der Wahl – die Stichwahl vom Mai hat der VfGH im Sommer aufgehoben -, sondern der Frage der Pensionsteilung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz. Der OGH erachtet es für gleichheitswidrig, dass die Pension auch dann zwischen Ehepartnern aufzuteilen ist, wenn der mitarbeitendende Partner selbst pensionsversichert war.

Wegen Pensionskürzungen sind ehemalige Bedienstete des Verbundkonzerns, der EVN AG sowie der Wirtschaftskammer Österreich vor den VfGH gezogen. Sie versuchen, die Pensionssicherungsbeiträge zu bekämpfen. Um das Recht auf Kontakt mit seinem Kind kämpft ein Vater beim VfGH: Das Kind wurde während aufrechter Ehe der Mutter mit einem anderen Mann geboren – Anträge auf Feststellung der Nichtabstammung können aber nur der Ehemann oder das Kind stellen. Und ein Antrag des leiblichen Vaters auf Kontakt mit dem Kind wurde vom Pflegschaftsgericht abgewiesen – weil dieses befand, dass der Vater nicht in dem für den Antrag nötigen besonderen familiären Verhältnis zu seinem Kind stand. Dies erachtet der Antragsteller als verfassungswidrig.

Das Verbot, am eigenen Grundstück aus ethnischen Gründen ein Jagdverbot zu verhängen, hat der VfGH in der Herbst-Session bereits bestätigt – für Kärnten. Jetzt müssen ähnliche Fälle in Niederösterreich und der Steiermark behandelt werden. (APA, 25.11.2016)