Korneuburg – Die Fernsehserie "Supernatural" hat Günther O. (Name geändert, Anm.) und zwei seiner Freunde auf die Idee für eine Mutprobe gebracht. Sie entschlossen sich, auf dem Friedhof Korneuburg ein Grab zu öffnen. Die angeklagte Störung der Totenruhe ist aber das geringste Problem für den 18-Jährigen, der vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Rainer Klebermaß ist, da er seine damalige Freundin mehrmals vergewaltigt haben soll, einmal unter besonders erniedrigenden Umständen.

Zur Grabschändung, Einbruchsdiebstählen und diversen Fahrten mit fremden Mopeds bekennt er sich schuldig. Die Sache auf dem Friedhof interessiert den Vorsitzenden besonders. Auf dem Weg zum Friedhof habe man bei einem Haus eine Schaufel mitgehen lassen. Offenbar kein Qualitätsprodukt, da es nach zwei Stichen in das Grab abgebrochen ist.

Schädel im verrosteten Sarg

"Dann wollten wir wieder gehen und haben dann eine abgedeckte Gruft gefunden." Angeblich ist das Handy hineingefallen, man hievte den Sarg heraus. Ein Freund interessierte sich dann für den Inhalt. "Auf der Seite war der Sarg schon verrostet, da hat er hineingegriffen und Knochen herausgeholt", schildert der unbescholtene Angeklagte.

Als der Komplize dann auch noch den Schädel herausfischte, musste sich O. übergeben. "Haben Sie überhaupt keinen Gedanken daran verschwendet, dass das der Gipfel der Pietätlosigkeit ist?", fragt ihn Klebermaß. Im Nachhinein hat er. Aber die Ausflüge aus dem Landesjugendheim seien auch Abenteuer gewesen: "Wir haben den Kick gebraucht."

Zum Vorwurf der Vergewaltigung bekennt er sich dagegen nicht schuldig. Im Dezember 2015 hat er seine Freundin kennengelernt. "Sie war für mich die große Liebe", beteuert er. Von Ende Jänner bis Ende Juni soll es allerdings zu Körperverletzungen und den Sexualdelikten gekommen sein.

Harter Sex nach Pornokonsum

Es sei immer wieder zum Streit und wechselseitigen körperlichen Angriffen gekommen. Aber mit Gewalt habe er das zierliche Mädchen nie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. "Wir haben ziemlich harten Sex gehabt", sagt O. zu den Vorwürfen. "Ich habe Pornografie angeschaut, wir haben dass dann nachgespielt", verweist er auf Freiwilligkeit, ehe die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Einen Fall von geschlechtlicher Nötigung, bei dem er die Freundin in besonderer Weise erniedrigte und für den ihm bis zu 15 Jahre Haft drohen, gibt er dagegen zu.

Ein Freund des Opfers sagt später, das Mädchen habe ihm einmal verraten: "Er will dreckige Sachen mit mir machen." Einen körperlichen Übergriff hat er selbst erlebt. "Sie wollte zu ihm hin, er wollte sie nicht. Dann hat sie 'Du mieses Dreckschwein' gesagt und ist handgreiflich geworden." Die Reaktion des Angeklagten damals: "Er hat sie zu Boden geworfen und sieben-, achtmal getreten."

Alkoholikerin als Mutter

Dass die Beziehung "von Anfang an mit Schwierigkeiten belastet" gewesen sei, bestätigt auch O.s Pflegevater. Der ebenso wie der Bewährungshelfer auf die katastrophale Kindheit des Teenagers hinweist. Beide Eltern waren Alkoholiker, die Mutter starb vor zehn Jahren daran. Der Achtjährige kam zur Großmutter, die wenige Monate später an Leukämie starb. Daraufhin kümmerten sich Tante und Pflegevater um ihn, nachdem er die Lehre hinschmiss, wurde er im Landesjugendheim betreut.

Verteidigerin Melanie Polasek weist in ihrem Schlussplädoyer ebenfalls auf die triste Kindheit und den schlechten Umgang im Heim hin. "Er lernte die falschen Leute kennen", ist sie überzeugt.

Das Urteil des Senats: Drei Jahre unbedingt, die rechtskräftig sind, dazu muss er dem Opfer 2.000 Euro und etwaige Therapiekosten zahlen. Das Gericht glaubte dem Mädchen nämlich, dass es vergewaltigt worden sei.

"Sie brauchen eine feste Struktur"

Und es glaubt auch, dass O. "eine feste Struktur braucht. In der Haft bekommen Sie auch eine Therapie", begründet der Vorsitzende. Und gibt dem Angeklagten Hoffnung: "Es werden keine vollen drei Jahre werden, und wir hoffen, dass Sie ein neues Leben beginnen." (Michael Möseneder, 23.11.2016)