Erschienen auf und mittlerweile gelöscht von der Hofer-Seite.

Facebook/FPÖ

Wien – Der Bundespräsidentschaftswahlkampf erreicht fast täglich neues Tiefenniveau. Die Möglichkeiten, dies sofort und wirkungsvoll abzustellen, bleiben dagegen bescheiden. Diesmal ist es eine Fotomontage auf der Facebook-Fanseite "I bin a Hofer", gepostet am 20. November: Ein Mann hat sich selbst, unter seinem Klarnamen, in ein Wahlplakat von Alexander Van der Bellen hineinmontiert und deutet an, dem Präsidentschaftskandidaten "als Patriot" und "im Sinne des Schutzes unseres Landes" einen Schlag mit der Faust zu verpassen.

Das Posting sorgt für Furore unter den Fans von Norbert Hofer: Einer postet, ebenfalls unter seinem Namen, er würde gern dasselbe tun – am liebsten "mit Arbeitsschuhen". Ein anderer nennt Van der Bellen einen "Landesverräter" – wer ihn wähle, unterstütze "Kinderschänder, Frauenvergewaltiger, Mörder". Die Gewaltfantasien machten via Twitter die Runde, mittlerweile sind sie von der Hofer-Seite, laut deren Impressum die FPÖ verantwortlich zeichnet, gelöscht.

Wie stets in solchen Fällen hat Van der Bellens Wahlkampfteam das Landesamt für Verfassungsschutz Wien informiert, dieses ermittelt. Auf Nachfrage wird bestätigt: Mittlerweile ist eine zweistellige Zahl an Ermittlungsverfahren wegen Internetattacken auf Van der Bellen bei Polizei und Staatsanwaltschaft anhängig, etwa wegen gefährlicher Drohung, eines Offizialdelikts.

Nicht von sich aus tätig

Anders als bei anderen Offizialdelikten wird die Staatsanwaltschaft allerdings hier nicht von sich aus tätig. Man reagiert, wenn es eine private Anzeige gibt. "Wir haben kein Personal, das ausschließlich die sozialen Medien durchkämmt", sagt Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, "das müssen Sie das Ministerium fragen."

Medienanwältin Maria Windhager, die auch den STANDARD vertritt, hält das für einen "Wahnsinn": "Die Szene müsste laufend beobachtet werden." Es sei eine grundsätzliche Problematik, "dass Privatpersonen, die beleidigt und bedroht werden, immer selbst tätig werden müssen".

Was es gebe, sei ein verstärkter direkter Kontakt der Staatsanwaltschaften mit Facebook, der das schnelle Löschen problematischer Postings ermögliche, heißt es im Ministerium. Ob auch gesetzlich nachgeschärft werden müsse, werde laufend geprüft. Die Verschärfung des Verhetzungsparagrafen sei bereits realisiert. Das zumindest scheint zu funktionieren: Seit Inkrafttreten am 1. Jänner dieses Jahres gab es 540 Ermittlungsverfahren wegen Verhetzung. (Petra Stuiber, 22.11.2016)