FPÖ-Mediensprecher Herbert Kickl will im ORF-Gesetz den öffentlich-rechtlichen Auftrag "nachschärfen".

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Wien – FPÖ-Mediensprecher Herbert Kickl lehnt eine ORF-Abgabe für alle Haushalte ab. Und ebenso, den ORF statt der Rundfunkgebühr aus dem Bundesbudget zu finanzieren. Der Parteigeneralsekretär auf STANDARD-Anfrage: "Für die Einführung einer Haushaltsabgabe durch die Hintertüre oder gleich alle Steuerzahler – auch jene, die keine ORF-Inhalte konsumieren – damit zu belasten, egal unter welchem Titel eingehoben wird, sind wir jedenfalls nicht zu haben."

Der Vorsitzende des Privatsenderverbandes VÖP, Ernst Swoboda (Kronehit), sprach sich im STANDARD-Interview für die Budgetfinanzierung des ORF aus. Die Neos haben ein ähnliches ORF-Konzept. Eine am Montag vorgestellte Neos-Petition unterschrieben nach deren Angaben bis jetzt 24.000 Menschen (Stand: Dienstag um 15 Uhr).

FPÖ-Manager Kickl will (wie Swoboda) im ORF-Gesetz den öffentlich-rechtlichen Auftrag "nachschärfen": "Hier gibt es offensichtlich noch zu viel Interpretationsmöglichkeiten."

Gegen "Quersubventionierung"

"Rein privatwirtschaftliche Aktivitäten" des ORF wären "einzudämmen", findet der FPÖ-Manager; sie würden "mit Gebührengeldern quersubventioniert". Vom Rechnungshof empfohlene Sparmaßnahmen seien "dringend engagierter umzusetzen".

"Zu hinterfragen" findet Kickl "lobenswerte und inhaltlich wertvolle Spartensender". Sie sieht er als "Feigenblätter für das Schwänzen seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen in den Hauptsendern". Durch "Rückführung" der öffentlich-rechtlichen Inhalte in ORF 1 und ORF 2 könnte man nach Ansicht des FPÖ-Generalsekretärs "Mittel sparen und dem ursprünglichen Stiftungszweck des ORF nachkommen".

Kickl: "Die eingehobenen Rundfunkgebühren sollten endlich ihrem per Gesetz definierten ursprünglichen Zweck zugutekommen – nämlich der Gestaltung objektiver öffentlich-rechtlicher Programminhalte, mit dem Fokus auf ORF 1, ORF 2 und Ö3 – bevor man eine Diskussion über die Art der Einhebung führt." (red, 22.11.2016)