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Das Sozialministerium möchte den AMS-Mitarbeitern mehr Kontrollmöglichkeiten einräumen.

Foto: reuters/HEINZ-PETER BADER

Wien – Um Missbrauch von Leistungen besser bekämpfen zu können, möchte das Sozialministerium, wie berichtet, dem AMS einen erweiterten Zugriff auf das Melderegister gewähren. Die AMS-Mitarbeiter sollen demnach nicht nur nachsehen können, wo ein Antragsteller wohnt, sondern auch, ob an diesem Wohnort noch andere Personen gemeldet sind.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde vor einigen Wochen in Begutachtung geschickt und am Dienstag im Ministerrat beschlossen. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt weist aber auf mögliche datenschutzrechtliche Probleme hin.

Kernbereich der Privatsphäre

Eine Onlineverknüpfungsanfrage anhand der Adresse ermögliche "potenziell einen unmittelbaren Einblick in den Kernbereich der Privatsphäre von Menschen (Welcher Mann lebt mit welcher Frau zusammen? Wer lebt allein? etc.)", zitieren die Verfassungsexperten zunächst allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben. Demnach sei die Verwendung von personenbezogenen Daten immer "auf das Notwendigste zu beschränken". Ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz sei in der "gelindesten, zum Ziel führenden Art" vorzunehmen.

Für das konkrete Gesetzesvorhaben des Sozialministeriums heißt das: Es müsse geklärt werden, ob die Daten, die man durch die Melderegisterabfrage möchte, "nicht auch vom Betroffenen selbst (z. B. bei der Antragstellung) erfragt werden können". In diesem Fall dürfte laut Verfassungsdienst nur dann eine Verknüpfungsanfrage durchgeführt werden, "wenn im Einzelfall berechtigte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit von Angaben des Betroffenen bestehen".

Und schließlich brauchte es laut den Fachleuten des Kanzleramts auch konkrete Datensicherheitsmaßnahmen – etwa Zugriffs- und Zutrittsbeschränkungen sowie die Protokollierung und Dokumentation von Abfragen.

Kontrolle von Grenzgängern

Die Frage ist also, ob sich – bei Umsetzung all dieser Auflagen – etwas für die Praxis der AMS-Mitarbeiter ändern würde. Von den Antragstellern werden schließlich schon jetzt die Daten verlangt.

Stärker kontrollieren möchte man vor allem in zwei Bereichen. Bei Notstandshilfebeziehern geht es darum, dass der Anspruch nicht nur vom eigenen, sondern auch vom Partnereinkommen abhängt. Bei früheren Grenzgängern will das AMS überprüfen, ob die Betroffenen tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt und somit Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich haben oder ob nicht ein anderes Land zuständig ist. (Günther Oswald, 22.11.2016)

Update: 14:20: Der Entwurf wurde am Dienstag im Ministerrat beschlossen.