London – Der Streit, ob das britische Parlament den anstehenden Brexit-Verhandlungen der Regierung mit der EU zustimmen muss, wird zusehends komplizierter. Der Oberste Gerichtshof in London entschied am Freitag, dass auch die Regierungen von Schottland und Wales bei dem anstehenden Berufungsverfahren mitreden können. Auch eine Gewerkschaft, die britische Beschäftigte im Ausland vertritt, könne ihre Stellungnahme vor Gericht abgeben.

Auch in Irland fanden Gespräche zwischen der Regierung der Republik Irland und dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland über Brexit und seine Auswirkungen statt. Wenn Großbritannien die EU verlässt, wird die Grenze zwischen Irland und Nordirland zu einer EU-Außengrenze, mit großen wirtschaftlichen Folgen für beide Teile der Insel.

Erst kürzlich hat ein Londoner Gericht entschieden, dass das britische Parlament vor Beginn der Austrittsverhandlungen mit der EU befragt werden muss. Die Regierung von Premierministerin Theresa May will dagegen erreichen, dass sie die Brexit-Gespräche auch ohne parlamentarische Zustimmung einleiten kann. Ein Berufungsverfahren gegen das Urteil dürfte vom 5. bis 8. Dezember dauern.

May will die Verhandlungen mit Brüssel bis spätestens Ende März starten. Sie will daran auch trotz des Gerichtsverfahrens festhalten. Die Briten hatten in einem historischen Referendum im Juni mit fast 52 Prozent der Stimmen für ein Ausscheiden aus der Gemeinschaft gestimmt.

Heute hat May in Berlin einen geordneten Austritt ihres Landes aus der EU angekündigt. Der Prozess werde "reibungslos" verlaufen. Ihr Land werde sich auch weiterhin gemeinsam mit den Europäern engagieren, sagte sie auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Der Brexit-Prozess sei im Zeitplan, sagte May. "Unsere Arbeit ist auf Schiene", betonte sie. Großbritannien werde den Austritt nach Artikel 50 wie angekündigt bis Ende März beantragen. Merkel erklärte, die Partner akzeptierten dies. Vertiefte Gespräche über den Brexit seien aber vorher nicht möglich. (APA, 18.11.2016)