Wien – Die Notenbank-Bankpensionisten bzw. der Zentralbetriebsrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) haben ihren Kampf gegen die Einschnitte in die Betriebspensionen noch nicht begraben. Derzeit prüfen die Juristen des Betriebsrats und einiger (Ex-)Banker das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der ihnen eine Abfuhr erteilt hat. Die Richter haben keine Verfassungswidrigkeit in den Gesetzen festgestellt, auf deren Basis in die Notenbankpensionen eingegriffen wird, etwa das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, SpBegrG.

Trotzdem seien weitere juristische Schritte nicht ausgeschlossen, sagen mit der Causa Beschäftigte. Sie berufen sich etwa auf ihr Argument, wonach die Einschnitte gegen das Gebot der "Wahrung der Unabhängigkeit der nationalen Notenbank" verstießen (weil OeNB und EZB nicht eingebunden waren) und gegen Bestimmungen der EU-Grundrechtscharta. An ihr müsse der VfGH die angefochtenen Bestimmungen messen, hieß es in der Beschwerde – der VfGH sieht es anders.

Weg zum EuGH

Im Zusammenhang damit prüfen die Juristen nun, ob sie noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bzw. den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschalten werden – oder auch beide. Noch sei aber "alles offen", heißt es. Der Chef des OeNB-Zentralbetriebsrats, Robert Kocmich, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Einschnitte, um die es geht, führen etwa zu einer Reduktion der Pensionszahlungen, zu höherem Pensionsantrittsalter und Wegfall des "Sterbequartals" (Begräbniskostenzuschuss).

Während also der (etwaige) Fortgang der Causa "Luxuspensionen" offen ist, geht der seit mehr als drei Jahren dauernde Arbeitsgerichtsprozess rund um den strengen Revisor der OeNB noch weiter. Er wurde ja, wie berichtet, wegen Streits (auch mit dem Direktorium) aus der Revision, deren Vizechef er war, versetzt. Nun sitzt er als einfacher Referent in der Bankenaufsicht. Der Mann hat geklagt, in der jüngsten Verhandlung haben seine Exchefs aus der Revision ausgesagt. Im Dezember soll die letzte Verhandlung stattfinden, was aber nicht heißt, dass der Streit beendet wäre. Eine Mobbingklage des studierten Technikers ist auch noch anhängig. (gra, 18.11.2016)