Wien – Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) überlegt eine "Abwrackprämie" für defizitäre Biogasanlagen. Eine entsprechende Reform des Ökostromgesetzes will Mitterlehner kommende Woche im Ministerrat beschließen und hofft auf eine Einigung mit der SPÖ "in den nächsten Tagen". Weil die Biogas-Förderung nach 15 Jahren ausläuft, droht älteren Betreibern nach Wegfallen der Subventionen die Pleite.

Die nun von Mitterlehner geplanten Änderungen sind Teil des Regierungsprogramms: Dort ist von einer "Stranded Cost"-Lösung zur Stilllegung alter Biogasanlagen die Rede, sowie von einer Verlängerung der Förderung für energieeffizientere Anlagen der zweiten Generation.

Arbeiterkammer drohte mit Beschwerde

Die Arbeiterkammer hat allerdings bereits im Mai mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission gedroht, sollte es weitere Biogas-Förderungen geben. Sie wertet das Modell als "Klientelpolitik auf Kosten der Allgemeinheit", weil die Förderungen von den Konsumenten über erhöhte Stromrechnungen bezahlt werden müssen. Damit erhalten Betreiber von Biogasanlagen durchschnittlich 17,6 Cent pro Kilowattstunde Strom als Vergütung, während sie am freien Markt derzeit nur rund drei Cent erzielen könnten. Ohne Subventionen wären viele Anlagen nach Ablauf der 15 Jahre also von der Pleite bedroht.

In Österreich werden derzeit 290 Biogasanlagen gefördert. Der staatliche Energieregulator E-Control hat bereits im September darauf hingewiesen, dass heuer zehn Anlagen aus dem Fördersystem herausfallen werden, ab 2017 müssen 25 weitere ohne Subventionen auskommen.

Längere Verfallsfrist für Windkraftausbau

Mitterlehner will die im Regierungsprogramm zugesagte "Abwrackprämie" für defizitäre Altanlagen sowie die "Nachfolgetarife" für die neuen Anlagen kommende Woche durch den Ministerrat bringen. Er hoffe auf eine Einigung in den nächsten Tagen, damit die Branche Planungssicherheit für das kommende Jahr erhalte, so der Vizekanzler am Dienstag nach der Regierungssitzung.

Weitere Themen der Reform: Beim Windkraftausbau soll die "Verfallsfrist" für eingereichte Anträge von drei auf vier Jahre verlängert werden – wegen der langen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen. Außerdem soll die gemeinsame Nutzung von Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern erleichtert werden. Und die Zustimmung der Landeshauptleute zu Solar- und Windkraftanlagen soll wegfallen. Das Ökostromgesetz kann nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. (APA, 15.11.2016)