Salzburg – Ein 52-jähriger Österreicher ist am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg wegen sexuellen Missbrauchs zweier unmündiger Nichten verurteilt worden. Er legte nach anfänglichem Leugnen der Vorwürfe ein volles Geständnis ab. Der bisher unbescholtene Angeklagte erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro sowie ein Freiheitsstrafe von sieben Monaten bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte soll die mehrfachen sexuellen Übergriffe auf die beiden Angehörigen im Zeitraum von 2013 bis November 2015 begangen haben. Laut Anklage hat sich der Onkel zu den Tatzeiten bei der Familie der Mädchen aufgehalten und dort übernachtet. Beim Spielen soll er die Geschlechtsteile der Kinder absichtlich betastet und zur Täuschung der Anwesenden gelacht haben, damit diese nichts mitbekommen.

Aussagen der Mädchen glaubwürdig

Der Onkel wurde in der kontradiktorischen Einvernahme der Opfer belastet. Ein Psychologe hielt die Angaben der Mädchen für glaubwürdig. Zunächst meinte der Angeklagte, er habe – wenn überhaupt – nur zufällig seine Hand an die Geschlechtsteile der Kinder gelegt. Als ihn dann Staatsanwältin Barbara Fischer mit den Aussagen seines Bruders konfrontierte, wonach er ihm gegenüber die Taten gestanden und sich entschuldigt habe, gestand der 52-Jährige seine Schuld ein.

Dem Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer zufolge muss der Beschuldigte den beiden Opfern ein weiteres Teilschmerzensgeld in der Höhe von jeweils 500 Euro bezahlen, je 500 Euro hatte er bereits beim Prozess der Privatbeteiligten-Vertreterin übergeben.

Die unbedingte Geldstrafe befand der Österreicher aber als zu hoch. Sein Verteidiger kündigte Strafberufung an. Daraufhin meldete die Staatsanwältin Berufung in Richtung einer teilbedingten Freiheitsstrafe an. Das Delikt sexueller Missbrauch von Unmündigen (Paragraf 207 StGB) hat einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft. (APA, 15.11.2016)