Wien – Nun ist es offiziell: Die gesetzlichen Eingriffe in die Notenbankpensionen sind nicht verfassungswidrig. Diese seine Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag auf seiner Homepage veröffentlicht. der STANDARD hatte bereits berichtet, dass der Zentralbetriebsrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und die beschwerdeführenden Notenbank-Pensionisten ihren Kampf verloren haben.

Betriebsrat und Pensionisten hatten u. a. argumentiert, sie seien in ihren Grundrechten eingeschränkt, weil der Nationalrat das Sonderbezügebegrenzungsgesetz in Verfassungsrang beschlossen und so der Kontrolle durch den VfGH entzogen habe. Im 44-seitigen Erkenntnis vom 12. Oktober stellen die Richter aber fest, dass die angefochtenen Verfassungsbestimmungen "lediglich zu Eingriffen in Pensionen ... ermächtigen", die Einschnitte selbst "durch einfachgesetzliche Regelungen erfolgen". Und die könnten "uneingeschränkt" auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden.

Eigentumsrecht unversehrt

Genau diese Regelungen sind aber laut VfGH nicht verfassungswidrig. Die von den (Ex-)OeNB-Mitarbeitern angefochtenen Neuerungen wie Einhebung weiterer Pensionsbeiträge, Anhebung des Pensionsantrittsalters oder Abschaffung des "Sterbequartals" (Zahlung fürs Begräbnis) verletze den verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz nicht.

Die Eingriffe (die Notenbanker haben Einzelverträge) seien nämlich "nicht intensiv", bzw. würden durch Übergangsbestimmungen für die Betroffenen abgefedert. Auch das Eigentumsrecht sei nicht verletzt. Kurzum: "Die von den Antragstellern erhobenen Bedenken treffen nicht zu." (gra, 14.11.2016)