Wien – 11.508 überwiegend junge Österreicher mehr als in den ersten beiden Wahlgängen können bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember ihre Stimme abgeben. Ermöglicht wurde dies durch eine – außertourliche – Aktualisierung der Wählerverzeichnisse. Insgesamt sind jetzt 6,394.015 Österreicher wahlberechtigt, um 0,18 Prozent mehr als die 6,382.507 im April und Mai.

Auffällig an den vom Innenministerium veröffentlichten Zahlen der vorläufigen Wahlberechtigten ist, dass jetzt alle Bundesländer mehr ausweisen – nur Wien nicht: In der Bundeshauptstadt bewirkte die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse einen Rückgang um 111 Wahlberechtigte. Das mit jetzt 1,286.739 ohnehin schon wählerstärkste Niederösterreich und das (nach Wien) drittstärkste Oberösterreich legten um rund 3.000 bzw. ein Viertel Prozent zu. Vergleichsweise schwach (rund 1.000 bzw. 0,11 Prozent) war der Zuwachs in der Steiermark, das weiterhin unter der Millionen-Grenze blieb.

Fast gleich geblieben ist Kärnten (94 bzw. 0,02 Prozent), unterdurchschnittlich gewachsen ist das Burgenland (305 bzw. 0,13 Prozent), das mit nun 232.332 Berechtigten weiter Schlusslicht ist. Vorarlberg (Platz 8) zog dem Burgenland mit dem prozentuell kräftigsten Zuwachs (0,47 Prozent bzw. 1.261) davon. Deutlich überdurchschnittlich fiel das Plus auch in Salzburg mit 0,33 Prozent (1.280) aus.

16-Jährige und Verstorbene

Die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse brachte den Jugendlichen mit dem 16. Geburtstag zwischen erstem Wahlgang am 24. April und 4. Dezember, die Möglichkeit, mit zu entscheiden, ob der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer oder Ex-Grünen Alexander Van der Bellen Bundespräsident werden. Aus den Verzeichnissen gestrichen wurden die zwischen den beiden Stichtagen 23. Februar und 27. September Gestorbenen; Österreicher, die zwischen diesen beiden Terminen umgezogen sind, sind jetzt am neuen Hauptwohnsitz wahlberechtigt. Zudem hatten Auslandsösterreicher bis 27. Oktober die Gelegenheit, sich in die Wählerevidenz eintragen zu lassen und damit bei der Hofburg-Wahl stimmberechtigt zu sein.

Im Gesetz war eine neue Erfassung der Wahlberechtigten für den zweiten Wahlgang bzw. eine (in diesem Ausmaß freilich noch nie da gewesene) Wiederholungswahl eigentlich nicht vorgesehen. Nach der Verschiebung der Stichwahl-Wiederholung hat sich die Regierung angesichts der langen Dauer der Hofburg-Wahlen doch zur Aktualisierung entschlossen. (APA, 14.11.2016)