Bern – Malaysia hat die Schweizer Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit dem Geldwäscherei-Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB (1Malaysia Development Berhad) abgelehnt. Für das Strafverfahren in der Schweiz soll der Entscheid jedoch "keine direkten Konsequenzen" haben.

Das Schweizer Strafverfahren werde in Zusammenarbeit mit anderen involvierten Ländern weitergeführt, teilte die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag mit. Sie bestätigte damit eine Meldung der "Financial Times".

Mutmaßliche Veruntreuung

Die BA ermittelt wegen mutmaßlicher Veruntreuung von Geldern in Milliardenhöhe des Staatsfonds 1MDB, der vom malaysischen Regierungschef Najib Razak aufgelegt wurde, und des Staatsfonds SRC. Es geht um strafbare Handlungen, die den Schweizer Finanzplatz betreffen könnten.

Am 14. August 2015 hatte die BA ein Strafverfahren gegen zwei ehemalige Organe des malaysischen Staatsfonds 1MDB und Unbekannte wegen Bestechung fremder Amtsträger und ungetreuer Amtsführung, Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet.

Dieses Strafverfahren wurde im April 2016 auf zwei ehemalige Beamte der Vereinigten Arabischen Emirate ausgedehnt, die sich um den Staatsfonds von Abu Dhabi kümmerten. Die beiden ehemaligen Beamten werden zusätzlich des Betrugs und der Urkundenfälschung beschuldigt.

Erstes Ansuchen im Jänner

Bereits im Jänner hatte die BA Malaysia ein erstes Mal um Rechtshilfe ersucht. Im Oktober schickte die Bundesanwaltschaft dann ein zweites Gesuch, weil sich Hinweise auf weitere strafbare Handlungen ergeben hätten.

Einerseits scheine es eine Veruntreuung von Investitionen des Staatsfonds SRC im Bereich der natürlichen Ressourcen in der Höhe von 800 Mio. Dollar (734 Mio. Euro) zu geben. Andererseits bestehe der Verdacht, dass sowohl die Veruntreuungen beim SRC als auch bei 1MDB durch den Betrug nach dem "Ponzi-System" verschleiert worden seien. (APA, 11.11.2016)