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Eine angebliche Sicherheitslücke beim Bestellvorgang von Wahlkarten für die Bundespräsidentschafts-Wahl sorgt für Diskussionen. Nach Recherchen von NZZ.at und "Salzburger Nachrichten", wonach eine Bestellung trotz falscher Passnummer möglich wäre, war man im Innenressort bemüht, die Wogen zu glätten: Zwar sei ein solcher Vorgang möglich, ausgeliefert werden dürften die Karten aber dann nicht.

Landeskriminalamt nahm Ermittlungen auf

Mehrere Journalisten des Online-Portals NZZ.at und der "Salzburger Nachrichten" hatten zuvor aus Recherchegründen (in Vorarlberg, Niederösterreich, Linz, Graz und der Stadt Salzburg) versucht, bei der Wahlkartenbestellung im Internet eine falsche Pass-Nummer anzugeben – was ohne Probleme möglich war. Abgeschickt worden seien die so bestellten Anträge aber von den Journalisten offenbar nicht, betonte man im Innenministerium. Dennoch nahm das Vorarlberger Landeskriminalamt Ermittlungen auf – das Landeskriminalamt werde in solchen Fällen automatisch aktiv, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Wäre nämlich ein solcher Antrag auch abgeschickt worden, könnte es sich um eine kriminelle Handlung aufgrund der Angabe einer falschen Identität handeln.

Der Minister betonte in einem Statement, das BMI müsse "selbstverständlich jedem Hinweis auf missbräuchliche Antragstellung nachgehen. Hier geht es um keine Einzelpersonen, sondern um einen gegebenen Sachverhalt. Das ist ein notwendiger Formalakt und auch der demokratiepolitischen Bedeutung von Wahlen geschuldet." Es gehe "ausdrücklich nicht um das Kriminalisieren einzelner Personen oder gar Berufsgruppen, sondern um die notwendige Klärung eines Sachverhalts, um mögliche Rückschlüsse auf System- und Organisationsfragen zu ziehen", so der Ressortchef.

Grundsätzlich möglich

Grundsätzlich möglich wäre ein solcher Bestell-Vorgang schon, sagte der zuständige Sektionschef der Rechtssektion im Innenministerium, Mathias Vogl. Eine Auslieferung von derart bestellten Wahlkarten sollte aber dennoch nicht vorkommen und wäre auch illegal. Denn die Gemeinden müssten die Anträge auf ihre Korrektheit prüfen. Man habe die Gemeinden in einem Rundschreiben nochmals auf ihre Verantwortung hingewiesen worden, sagte Vogl gegenüber der APA. "Derzeit sind uns keine Fälle bekannt, wonach missbräuchlich eine Wahlkarte ausgestellt worden wäre."

Eine weitere Sicherheitslücke sah Sobotka in den Vorgängen nicht: "Zu 100 Prozent können Sie Fehler nie ausschließen, das ist aber jetzt ein Nullum", zeigte er sich sicher, dass dies kein weiterer Anfechtungsgrund der Präsidentschaftswahl sein werde.

Auch Vogl betonte, dass man Sicherheiten eingebaut habe. Zwar gebe es "Grenzen der Überprüfbarkeit", sollte etwa jemand die Passnummer sowie sonstige Daten eines Wahlberechtigten kennen, dann könnte er elektronisch oder schriftlich eine Wahlkarte bestellen. "Da gibt es keine Handhabe." Allerdings bekomme man dann die Wahlkarte eingeschrieben zugestellt, was eine weitere Hürde darstelle.

Nur wenn man die Karte mittels elektronischer Signatur online bestellt, brauche man keinen weiteren Nachweis mehr und bekommt die Karte auf normalem Postweg zugesandt. "Der reibungslose Ablauf von Wahlen ist selbstverständlich auch vom korrekten Verhalten der Behörden sowie aller Bürger abhängig. Einer gewissen kriminellen Energie kann man allerdings nicht immer vorbeugen", sagte Vogl.

Verantwortliche im Amt der Vorarlberger Landesregierung sahen keine Sicherheitslücke

Auch die Verantwortlichen im Amt der Vorarlberger Landesregierung sahen keine Sicherheitslücke. Die Gemeinden würden keine Wahlkarte ohne Identitätsprüfung versenden, betonte man auch hier. Zu dieser Kontrolle gehöre laut einer aktuellen Vorgabe des Innenministeriums auch die Überprüfung der Passnummer. Auch seitens der Stadt Salzburg hieß es, Wahlkarten unter Angabe einer falschen Passnummer würden definitiv nicht ausgegeben. (APA, 8.11. 2016)