Was, wenn eines Nachts die Polizei im Schlafzimmer steht, man abgeführt und inhaftiert wird, sich monatelang vor Gericht verteidigen muss, bis schließlich, drei Jahre nach jener ersten Nacht, ein Gericht die Unschuld verkündet? So geschah es den Angeklagten im Wiener Neustädter Tierschützerprozess. Seither sind Jahre vergangen. Das Loch, das der Staat ins Leben der Angeklagten gerissen hat, bleibt aber – auch finanziell.

Nun sind Prozesse immer teuer. Verfahren wie jenes gegen die Tierschützer, aber auch jene wegen Landfriedensbruchs oder anderer Organisationsdelikte haben etwas gemeinsam: Sie dauern lange und stehen auf wackeligen Beinen. Immer geht es um den Vorwurf, man habe sich mit anderen zusammengetan, um ein Verbrechen zu begehen. Was man konkret getan hat, ist nicht die Frage, es reicht, dabei gewesen zu sein. Nur: Was heißt das?

Je schwammiger der Vorwurf, desto schwieriger die Verteidigung, das kostet Zeit, Zeit ist Geld. Das Recht auf ein faires Verfahren, das jedem Menschen zusteht, erfordert daher eine angemessene Entschädigung bei Freispruch. Sie sollte sogar noch weiter gehen als bisher. Der Staat hat heute mehr Mittel, die Freiheit der Beschuldigten einzugrenzen, Handys zu observieren, Mails zu lesen. Das sind gravierende Eingriffe. Auch für sie sollte man entschädigt werden. Budgetnot darf keine Ausrede sein. Schließlich war Geldmangel auch bei den Eingriffen selbst kein Hindernis. (Maria Sterkl, 3.11.2016)