Vergangenes Jahr wurde vor einem Geschworenengericht in Linz ein 71-jähriger Arzt wegen Wiederbetätigung zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Er hatte die Existenz von Gaskammern im KZ Mauthausen geleugnet.

Dieser Tage wurde nun das Verfahren wegen Wiederbetätigung gegen einen Welser Anwalt aufgrund einer Empfehlung des Weisungsrats des Justizministeriums eingestellt. Der Anwalt hatte als Verteidiger für einen Hassposter die Existenz von Gaskammern in Mauthausen geleugnet.

Der Linzer Arzt, dem die Gerichtspsychiaterin zwar Zurechnungsfähigkeit, aber eine querulatorische Persönlichkeit attestierte, hätte halt anders formulieren sollen.

Er schrieb nämlich an verschiedene offizielle Stellen, er habe sich mit eigenen Augen davon überzeugt, dass es in Mauthausen keine Gaskammern gegeben habe. Der Holocaust müsse daher "eine Lüge der khasarischen, zionistischen Banksterbande sein, welche gegenwärtig in Israel und im 'arabischen Frühling' noch immer ihr Unwesen treiben". Er behauptete, Hitler und Deutschland seien nicht am Krieg schuld und dass wir "mit der Holocaustkeule bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ausgebeutet werden" sollen.

Der Welser Anwalt hingegen formulierte in öffentlicher Verhandlung – auch vor Schulklassen – so: "Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben. Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde. Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war." Das ist klassische Neonazi-Leugnung, wie sie von jeher im Zusammenhang mit Mauthausen durch die rechte Literatur geistert.

Tatsache ist, dass im KZ Mauthausen laufend getötet wurde, vor allem politische Gefangene, Juden und Kriegsgefangene. Häufig durch Erschlagen, Zu-Tode-Arbeiten und Erschießen. Ab 1940 wurde jedoch eine Gaskammer eingebaut, in der von insgesamt 90.000 Ermordeten des Lagers rund 5.000 umgebracht wurden. Es besteht allerdings ein Unterschied zu anderen Massenvernichtungslagern wie Auschwitz oder Treblinka, wo Hunderttausende, hauptsächlich Juden, in weitaus größeren Anlagen vergast wurden. Das war industrielle Vernichtung. In Mauthausen war es ebenfalls Massentötung, aber in weit geringeren Dimensionen.

Ein Rechtsanwalt im Jahr 2016 muss das wissen. Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium meint sogar, es habe Argumente gegeben, die die Anklage gegen den Anwalt bestärkt hätten. Damit meint er offenbar die Aussage, die Gaskammer in Mauthausen sei ja "nachträglich eingebaut worden". Ob der Welser Anwalt auf diese weitverbreitete Holocaust-Leugner-Folklore hereingefallen ist oder ob er einschlägig vorbelastet ist, hätte das Verfahren klären müssen. Aber der Weisungsrat – ältere Juristen – wollte offenbar dem Kollegen nicht einmal eine bedingte Verurteilung mit Folgen für die Berufslaufbahn antun. Vorsitzender des Weisungsrats ist der Generalprokurator Werner Pleischl, der nur "ein, zwei historisch falsche Sätze" konstatierte. So bleibt ein Disziplinarverfahren vor der oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, deren Vizepräsident ein Bruder des Welser Anwalts ist. Und ein Krähe-Auge-Syndrom. (Hans Rauscher, 2.11.2016)