Die EU kann froh sein, mit Kanada einen verständnisvollen Partner zu haben. Ob andere Staaten der wiederholten Kursänderung auch geduldig zusehen würden, erscheint fraglich. Mit der belgischen Extrawurst sieht sich Ottawa nicht zum ersten Mal mit nachträglichen Sonderwünschen der Europäer konfrontiert.

Eigentlich wurde das Handelsabkommen Ceta schon 2014 fertig ausverhandelt. Doch dann wurde die Kritik an der vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit laut, die auch von der österreichischen Regierung artikuliert wurde. Also wurde der Vertrag noch einmal aufgeschnürt. Anstelle der außergerichtlichen Verfahren ist jetzt eine ordentliche Gerichtsbarkeit mit Instanzenzug geplant. Damit soll dafür gesorgt werden, dass über Klagen von Investoren gegen Staaten nicht im stillen Kämmerchen befunden wird.

"Wirklich sehr, sehr traurig"

Doch das sollte nicht die letzte Konzession bleiben. Prompt forderten Deutschland und Österreich eine Zusatzerklärung, in der gewisse Punkte klargestellt werden. Beispielsweise, dass es keinen Zwang zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen geben soll. Allerdings stehen derartige Formulierungen auch im Abkommen selbst. Die Sinnhaftigkeit des "Beipackzettels" wurde daher von Experten stark hinterfragt. Jetzt müssen auch noch die belgischen Sonderwünsche berücksichtigt werden.

Die kanadische Regierung hat das Gezerre mit Fassung getragen – meistens: Vor gut einer Woche war Handelsministerin Chrystia Freeland den Tränen nahe, als die Verhandlungen mit den Wallonen geplatzt waren. Sie sei "wirklich sehr, sehr traurig", sagte die Politikerin. Auch Regierungschef Justin Trudeau riss vor zwei Wochen der Geduldsfaden. "Mit wem will Europa in den nächsten Jahren Handel treiben?", fragte er anlässlich der Querelen. (red, 27.10.2016)