Screenshot orf.at

Wien/Klagenfurt – Das ORF-Gesetz verbietet Sponsorenhinweise in Nachrichtensendungen und Sendungen zu politischen Informationen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte jedoch in einem aktuellen Urteil einen Verstoß des ORF2 Kärnten diesbezüglich fest, berichtet die "Presse" am Donnerstag. In einer Sendung wurde nämlich im Wetterbeitrag der Kleiderausstatter der Moderatorin eingeblendet.

Während der Sendung "Kärnten heute" am 8. April 2014 wurden diverse Sponsorenhinweise eingeblendet, darunter die Information, dass die Moderatorin der Sendung vom Klagenfurter Modehaus Otto Graf ausgestattet worden sei. Die KommAustria trug dem ORF daraufhin auf, die Rechtsverletzungen zu veröffentlichen, worüber sich der ORF allerdings beim Bundesverwaltungsgericht beschwerte. Argumentiert wurde damit, dass es sich bei der Sendung "Kärnten heute" nicht um eine einheitliche Sendung handle und die Wetterprognose nicht Bestandteil der Sendung gewesen sei. Nur diese Wettersendung sei gesponsert gewesen, nicht jedoch die Nachrichtensendung davor.

Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Beschwerde jedoch ab und auch der VwGH kam zu dem Ergebnis, dass die Rechtsansicht des ORF nicht haltbar sei. Der Sponsorenhinweis sei eingeblendet worden, als die Moderatorin abmoderiert hätte. "Sie war zeitgleich mit der gesponserten Kleidung im Bild zu sehen (...)", erklärte der VwGH. Damit sei "im höchsten Maße" die Grenze zwischen Nachrichten und Werbung vom ORF verwischt und das Gesetz damit eindeutig verletzt worden, heißt es in der "Presse". (APA, 27.10.2016)