Klagenfurt/Wien – In die Causa Umfahrung Bad St. Leonhard in Kärnten rund um den ehemaligen freiheitlichen Landeshauptmann Gerhard Dörfler könnte noch einmal Bewegung kommen. Die "Presse" zitiert am Mittwoch eine Anfragebeantwortung von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), wonach der Minister per Weisung einen "Kompetenzkonflikt" klären lassen will.

Die Anfrage der Grünen hatte sich um den Stand der Ermittlungen zur Umfahrung gedreht. Die rund vier Kilometer lange Ortsumfahrung, die ab 2009 errichtet worden war, hatte den Steuerzahler 46 Millionen Euro gekostet. Angeblich überhöhte Ablösen für Grundstücke, die teilweise dann nicht einmal gebraucht wurden und gestiegene Kosten für eine Brücke hatten für Wirbel gesorgt – auch der Rechnungshof kritisierte das Projekt massiv.

Es folgten Anzeigen, die sowohl bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft als auch bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingebracht wurden. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft kümmerte sich um die Frage nach entstandenem Schaden durch Umplanungen – sie sah die Staatsanwaltschaft Klagenfurt dafür zuständig um zu untersuchen, ob es in der Causa zu Untreuehandlungen gekommen war.

Anklageerhebung unklar

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sah jedoch die Korruptionsstaatsanwaltschaft für den gesamten Komplex Bad St. Leonhard zuständig. Laut Anfragebeantwortung ein "negativer Kompetenzkonflikt". Während die Korruptionsstaatsanwaltschaft "mangels Anfangsverdachts" kein Ermittlungsverfahren einleitete, ersuchte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung um Ermittlungen – dabei wurde Dörfler auch als Beschuldigter einvernommen. Die Klagenfurter Staatsanwaltschaft verfügte auch, dass der Abschlussbericht an die Korruptions-Staatsanwaltschaft übermittelt werden sollte.

Justizminister Brandstetter möchte nun klären lassen, welche Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen rund um vermutete Untreuehandlungen zuständig ist. Er will die Oberstaatsanwaltschaft Graz anweisen, den Konflikt an die Generalprokuratur heranzutragen. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Weisungsrats notwendig. Ob und wann es dann zu einer Anklageerhebung kommt, ließ sich vorerst aber nicht sagen, heißt es in der Anfragebeantwortung. (APA, 19.10.2016)