Ingo Mayr muss für seine Facebook-Kommentare, in denen er Norbert Hofer sinngemäß als "Nazi" bezeichnete, bezahlen.

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Innsbruck – Am Oberlandesgericht Innsbruck sah man am Montag den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. SPÖ-Landesparteichef Ingo Mayr hatte den FPÖ-Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer im April in zwei Facebook-Postings "Nazi" genannt und muss dafür nun 5.400 Euro Strafe – drei Viertel davon bedingt – sowie einen "Entschädigungsbetrag" von 1.500 Euro an Hofer zahlen. Darüber hinaus muss Mayr die beiden Facebook-Einträge löschen, das Urteil ist rechtskräftig.

Die Verurteilung kommt für den SPÖ-Chef nicht unerwartet, wie er sagt: "Die Überraschung ist nicht sonderlich groß." Das Richter-Team habe die Fakten diesmal anders bewertet, neue Erkenntnisse seien weder von ihm, noch der Gegenseite vorgebracht worden. Mayr akzeptiert das Urteil und sieht die zwei Postings im Nachhinein als Fehler: "Ich würde es nicht mehr tun."

Hofer kein "verbales Freiwild"

Seitens der Tiroler FPÖ begrüßt Parteiobmann Markus Abwerzger das Urteil: "Das Oberlandesgericht hat klar festgehalten, dass es strafbar ist, Norbert Hofer als Nazi zu bezeichnen." Die Verurteilung sei erwartbar gewesen und mache deutlich, dass "Hofer kein verbales Freiwild" sei.

Mayr war im erstinstanzlichen Prozess im Juli noch freigesprochen worden. Damals begründete das Gericht den Freispruch damit, dass "die Meinungsfreiheit kein schrankenloses Recht ist, sie darf aber nur unter gewissen Umständen eingeschränkt werden". Mayrs Äußerungen hätten sich auf ein "Tatsachensubstrat" gestützt, da sich die FPÖ, für die Hofer antritt, "nicht nur nicht von rechtsextremen Gruppierungen" distanziere, sondern auch den Kontakt zu diesen suche. (ars, 19.10.2016)