Wien/Wolfsburg – In Österreich sind erst rund die Hälfte der Besitzer von Fahrzeugen des VW-Konzerns, die wegen des Abgasskandals in die Werkstätten gerufen wurden, diesem Ruf gefolgt. Streng genommen ist die andere Hälfte somit illegal unterwegs, denn Autobesitzer müssen dem Rückruf folgen, da ihre Fahrzeuge nicht der Genehmigung entsprechen.

"Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass dem Rückruf gefolgt wird. Ende des Jahres werden wir dies evaluieren. Wenn AutobesitzerInnen dem Rückruf nicht folgen, müsste in letzter Konsequenz die Zulassung entzogen werden", hieß es dazu aus dem Kabinett von Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ).

Für die Überwachung des Rückrufs ist das Verkehrsministerium zuständig, für Schadenersatz und Gewährleistung hingegen das Sozialministerium bzw. die Gerichte. Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben sich bis dato rund 3.800 Personen einem Strafverfahren bei der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angeschlossen. (APA, 17.10.2016)