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Die Aufnahmen aus der Überwachungskamera (Symbolbild) überführten die Täter auf nicht ganz legalem Weg.

Foto: APA/EPA/HEIN HTET

Vogau/Straß – Zu einer unkonventionellen und rechtlich problematischen Methode hat ein Unternehmer aus Obervogau (Bezirk Leibnitz) gegriffen, um die Diebe von 16 Reifen zu finden. Er hat das Video der Überwachungskamera am Lagerplatz auf Facebook gestellt, welches die Diebe bei der Tat zeigt. Zwei Tage später wurden zwei der insgesamt drei Täter festgenommen, teilte die Landespolizeidirektion Steiermark mit.

Laut Polizei hatte die Überwachungskamera in der Nacht auf 13. Oktober die gesamte Tat gefilmt. Am Video waren zwar die Täter, nicht aber die Kennzeichen des Pkw und des Anhängers, mit dem die Autoreifen abtransportiert wurden, zu sehen. Der geschädigte südsteirische Inhaber einer Heizungsfirma veröffentlichte darauf kurzerhand das gesamte Video im sozialen Netzwerk.

"Es wurde noch am selben Tag mehr als 840 mal geteilt und erhielt bis zum 16. Oktober 138.000 Aufrufe", wie Polizeisprecher Fritz Grundnig gegenüber der APA schilderte. Einer der Nutzer hat den Pkw mit dem auffälligen Anhänger tatsächlich erkannt und meldete sich beim Geschädigten.

Sohn bei Nachschau festgenommen

Im Zuge der Fahndung hat die Polizei zwei der drei Verdächtigen – ein 49-jähriger Ungar und sein 22-jähriger Sohn – in der Südsteiermark festgenommen. Als sich am nächsten Tag ein weiterer 25-jähriger Sohn bei der Polizeiinspektion Straß nach dem Verbleib seines Vaters und Bruders erkundigte, wurde auch dieser als weiterer Verdächtiger erkannt und festgenommen. Von Verwandten der gewerbsmäßigen Sperrmüllsammler wurden die bereits ins westungarische Szombathely gelieferten Reifen wieder zurückgebracht und dem Unternehmer übergeben. Die Verdächtigen wurden auf freiem Fuß angezeigt.

Grundnig wies gegenüber der APA auch auf die problematische rechtliche Situation von eigenmächtigen "Fahndungen" mit Fotos oder Videos hin: "Fotos und Videos, die Personen mit einer Straftat in Zusammenhang bringen, dürfen nur auf Anweisung der Staatsanwalt veröffentlicht werden", betonte der Polizeisprecher. (APA, 17.10.2016)