Wien – Im Straflandesgericht ist am Montag die U-Haft über jenen Polizisten verhängt worden, der gestanden hat, in Wien-Margareten seine 25-jährige Freundin mit seiner Dienstwaffe erschossen und im Anschluss den gemeinsamen 21 Monate alten Sohn erwürgt zu haben. Das gab sein Verteidiger Ernst Schillhammer bekannt, der den Mann gemeinsam mit der Anwältin Iris Augendoppler vertritt.

Laut Schillhammer hat der Mann bei der Haftverhandlung nicht mehr zum Doppelmordvorwurf Stellung bezogen: "Er hat auf den Inhalt der Polizeiprotokolle verwiesen. Es hat keine weitere Einvernahme stattgefunden." Der gebürtige Steirer war am Wochenende stundenlang zu der Tat vernommen worden, die sich bereits am 2. Oktober nach einer Auseinandersetzung mit seiner Freundin ereignet haben soll. Angeblich wollte er die neuerlich von ihm schwangere Frau verlassen, weil diese ihn unter anderem geschlagen und in die Wohnung gesperrt haben soll.

Polizist verzichtete auf Beschwerde gegen U-Haft

Auf eine Beschwerde gegen die in Mordverfahren bedingt obligatorische U-Haft hat der Mann ausdrücklich verzichtet, berichtete Verteidiger Schillhammer. Damit ist davon auszugehen, dass er bis zur Hauptverhandlung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt bleiben wird. Dort wird er in einer Mehrpersonenzelle untergebracht, sagte der stellvertretende Anstaltsleiter Peter Hofkirchner. "Davon kann man ausgehen, dass der junge Mann nach dem Tötungsdelikt selbstmordgefährdet ist", sagte Hofkirchner. Deswegen wurde der Polizist in der ersten Nacht mit einem speziell geschulten Insassen – einem sogenannten Listener – in eine Zelle verlegt, mit dem er sich aussprechen konnte. In weiterer Folge will die Justizanstalt dafür sorgen, dass der Mann "passende" Zellengenossen erhält, mit denen ein dauerhaftes Auskommen gewährleistet ist.

Keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen in Haft

Besondere Sicherheitsvorkehrungen für den Polizisten hält Hofkirchner vorerst für nicht erforderlich: "Der Beamte hat sicher noch nicht viele festgenommen und bisher mit kriminellen Elementen nichts zu tun gehabt." Daher sei nicht davon auszugehen, dass seine Inhaftierung Revanchegelüste oder Rachegedanken aufgrund früherer Amtshandlungen auslöst. Der Mann war erst im Jänner in den Polizeidienst übernommen worden.

Dem stellvertretenden Anstaltsleiter ist allerdings bewusst, dass im Gefängnis die Tötung des kleinen Buben "bei Familienvätern Emotionen auslösen könnte". Daher will Hofkirchner den Fokus darauf richten, "dass die körperliche Integrität des Mannes gewahrt bleibt." (APA, 10.10.2016)