Obwohl Teil eines historischen Ensembles, soll die Villa Freudeck in Bregenz einem Neubau weichen.

Foto: Fuchs

Bregenz – Eigentlich möchte die Stadt Bregenz historische Bauten und Gartenanlagen erhalten. So steht es zumindest im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Stadt. Das Planungsinstrument wird im Landesraumplanungsgesetz als "strategisch-kommunale Handlungsanleitung bei Flächenwidmung und Bebauungsplanung" definiert.

"Alte, wertvolle Ensembles und Einzelobjekte in ihrem Bestand und Erscheinungsbild schützen" lautet eines der Ziele im Bregenzer REK, "Villen und die sie umgebenden Gartenanlagen durch Parkschutz und durch die Erstellung von Bebauungsplänen schützen" ein weiteres.

Für das wohl markanteste Villenensemble der Stadt scheinen diese Ziele nicht zu gelten. Die Villa Freudeck, eingebettet in ein Ensemble weiterer vier Villen mit Gartenanlagen an der Bregenzer Blumenstraße am Ölrain soll noch dieses Jahr abgerissen werden. An ihrer Stelle soll ein viergeschoßiger Klinkerbau mit acht Wohneinheiten und Tiefgarage errichtet werden. Für rund 6000 Euro pro Quadratmeter kann man dann "Wohnqualität mit purem Urlaubsflair", so der Werbetext, genießen.

Fünf Villen

Zwischen 1892 und 1906 wurden die fünf Villen vom Münchner Architekten Georg Baumeister errichtet. An den beinahe unverändert gebliebenen Gebäuden lasse sich die Arbeit Baumeisters, eines der wichtigsten Architekten dieser Zeit in Vorarlberg, zwischen Historismus und Jugendstil nachvollziehen, schreibt Architekt Robert Fabach in der Zeitschrift Kultur. Er vermisst den Einsatz der Stadt Bregenz für den Erhalt des Ensembles, "das kulturell Auskunft gibt über den Aufstieg des Bürgertums". Fabach: "Der Abriss würde nicht nur ein Gebäude, sondern das gesamte für Bregenz einzigartige Ensemble und den Park nachhaltig (zer)stören."

Die bundesweite Initiative Denkmalschutz schlägt eine Prüfung durch das Bundesdenkmalamt auf Denkmalwürdigkeit des Ensembles vor. Die Begründung: Zwei der fünf Gebäude stünden bereits unter Einzelschutz, alle Villen werden im REK als erhaltenswert eingestuft. Handeln müsse auch die Stadt, sie sollte zeigen, dass das Bekenntnis zum Orts- und Stadtbildschutz kein leeres Versprechen sei.

Bürgermeister Markus Linhart (VP) sieht als Baubehörde keine Handlungsmöglichkeiten. Der Ortsbildparagraf im Baugesetz sei "zahnlos". Er halte sich an die Empfehlung des Gestaltungsbeirats, der "kein bauliches Ensem ble im Sinne des kunstwissenschaftlichen Ensemblebegriffs" sehe. Der Gestaltungsbeirat habe das neue Bauprojekt dreimal überarbeiten lassen, der Charakter des Quartiers würde erhalten, versichert der Bürgermeister. Das Räumliche Entwicklungskonzept ist laut Bürgermeister nur ein Leitbild, rechtlich nicht verbindlich.

"Absolute Intransparenz"

Das REK sei unerlässliche Planungsgrundlage der Gemeinden, sagt der Leiter der Landesraumplanung, Raimund Fend. Obwohl keine Verordnung wie in anderen Bundesländern, habe es "gewisse Selbstbindungswirkung". Eine Bürgerinitiative zum Erhalt des Villenensembles vermisst in der Stadtpolitik Transparenz: "Durch das Fehlen nachvollziehbarer baubehördlicher Vorgaben ist in diesen erhaltenswerten und sensiblen Gebieten ein Zustand absoluter Intransparenz entstanden, sowohl für die verschiedenen Bauwerber wie auch für die Nachbarschaft, für die völlig unklar bleibt, welche 'Spielregeln' für Bebauungen in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld gelten." (Jutta Berger, 10.10.2016)