Das Logo des Vereins zeige keinen Bundesadler, sondern eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Persiflage …

Illustration: Legalize!

… des Polizeilogos, erkannte der Verwaltungsgerichtshof.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Wien – Am 10. März 2012 marschierte Bernhard Amann mit einer Gruppe Gleichgesinnter vom Wiener Schwedenplatz zum Sitz der Vereinten Nationen in Kaisermühlen. Auf dem Banner, das sie vor sich hertrugen, stand der Name jenes Vereins, dem Amann als Obmann vorsteht: "Legalize! Verein für eine Legalisierung von Cannabis". Neben der Aufschrift prangte das Vereinslogo, und es war auch auf den Flyern abgedruckt, die die Teilnehmer des Demozuges Passanten in die Hände drückten: Ein stilisierter weißer Vogel auf blauem Hintergrund, der mit seinen Fängen Hanfblätter umfasst und im Schnabel einen konischen Gegenstand trägt, aus dem schablonenartiger Rauch aufsteigt – ein Joint, unmissverständlich.

Weil die Abbildung einen "dem österreichischen Bundesadler nachempfundenen Adler" zeige, "welcher dem vom Wachkörper 'Bundespolizei' verwendeten Adler täuschend ähnlich sieht" und also das Ansehen der Republik beeinträchtige, verurteilte die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Amann im März 2013 wegen Verstoßes gegen das Wappengesetz zu einer Strafzahlung von 300 Euro. Dornbirn sah sich deshalb zur Verhandlung berufen, weil der Verein seinen Sitz in der im Bezirk gelegenen Stadt Hohenems hat. Der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg kam in der Folge jedoch zu dem Schluss, dass nur jene Behörde urteilen dürfe, in deren Gebiet die inkriminierte Tat begangen worden sei.

Bundesfantasievogel

Der Akt wurde dem Magistrat der Stadt Wien übermittelt, der im Februar 2014 ähnlich entschied: Da der Bundesadler mit dem "nicht legalen Konsum von Rauschgift in Verbindung gebracht wurde", sei die Abbildung geeignet, "das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen." Das Ungehorsamsdelikt sei "in objektiver Hinsicht als erwiesen anzusehen", Amann sollte 300 Euro nach Wien überweisen. Doch dieser legte Beschwerde ein, bei dem "Vogel" handle es sich um eine Fantasiezeichnung.

Wie der Verwaltungsgerichtshof nun erkannte, waren die Bescheide beider Stellen rechtswidrig. Es handle sich "nicht um eine Abbildung des Bundeswappens im Sinne des Wappengesetzes, sondern um eine persiflierende Darstellung des von der Bundespolizei verwendeten Logos". Schon die grafische Darstellung der Polizei besitze allerdings nur teilweise Ähnlichkeit mit dem geschützten Bundeswappen, heißt es in dem Erkenntnis. Das Federkleid wirke "fast karikierend". Die Abbildung sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Amann, seit 2015 über die Liste "Emsige und Grüne" auch Vizebürgermeister von Hohenems, kündigte auf STANDARD-Anfrage an, die Verfahrenskosten von der Republik einklagen zu wollen. Rund 8.000 Euro habe ihn die "absurde Bürokratie-Beschäftigungstherapie" bisher gekostet. (Michael Matzenberger, 6.10.2016)