Wien – Im Saal 15 des Landesgerichts St. Pölten herrschte Anfang dieser Woche ein wenig Krankenhausatmosphäre. Es ging um OP-Programme und -Statistiken, die Einteilung von Ärzten zu Operationen, Dienstanweisungen und Dienstzeiten – konkret um jene in der Abteilung Neurochirurgie am Landesklinikum Wiener Neustadt. Ein dort beschäftigter Neurochirurg hat, wie berichtet, seinen Arbeitgeber Land Niederösterreich geklagt, weil er seit langem nicht mehr regelmäßig zum Operieren eingeteilt werde und daher "seine Fertigkeiten und Karrierechancen" verliere, wie er argumentiert.

Das Land beantragte die Abweisung der Klage, am Montag fand die zweite Verhandlung vor dem Arbeitsrichter statt. Hintergrund der Sache: Zwischen Primar und einigen seiner Chirurgen herrscht dicke Luft. Mitte 2015 beschwerten sich der Kläger (seit 2013 Mittelbauvertreter) und drei Kollegen bei Vorgesetzten über diverse Schwierigkeiten – zu denen sie "Strukturmängel" und die "Bevorzugung von Patienten der eigenen Privatordination" des Primars im Spital zählten wie das Faktum, dass der Primar seine Lebensgefährtin zu seiner Stellvertreterin gemacht hatte. Der Anwalt des Abteilungschefs, Dieter Böhmdorfer, wies diese Vorwürfe schon im Sommer strikt zurück. Sein Mandant leite die Abteilung nach bestem Wissen und Gewissen, sagte er zum STANDARD.

Letztlich prüfte die Innenrevision der Landesklinikenholding die Abteilung, stellte "angeblich erhebliche Missstände" fest, wie der Anwalt des Klägers, Johannes Öhlböck, meinte. Die Ärztin ist inzwischen jedenfalls nicht mehr Chef-Stellvertreterin, der Revisionsbericht bleibt geheim.

Am Montag nahm auch der Primar an der Verhandlung teil – er hat sich dem Verfahren als Nebenintervenient aufseiten des von Anwalt Thomas Reisch vertretenen Landes angeschlossen. Der Primar stellte es als Problem dar, dass der Kläger (derzeit in Elternteilzeit) nur an Dienstagen und Donnerstagen arbeitet, das erschwere Aufklärung und Nachbetreuung der OP-Patienten. Ein Einwand, den der Kläger bestritt, es sei oft so, dass andere Ärzte als die operierenden diese Aufgaben übernähmen.

Zur weiteren Erläuterung der in den Schriftsätzen ausgeführten Vorwürfe des Klägers und der Darstellungen des Primars kam es in der – wohlgemerkt: öffentlichen – Verhandlung dann nicht mehr. Anwälte, Kläger und Primar bemühten sich, die Sache "unblutig zu beenden", wie es der Richter zuvor eingemahnt hatte. Der Plan: Der Neurochirurg soll künftig an drei aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche arbeiten und zu mindestens sechs OPs im Monat eingeteilt werden. Klappt das, wird das Verfahren ruhend gestellt. (Renate Graber, 6.10.2016)