Wien – Der Österreichische Frauenring (ÖFR), die Dachorganisation der österreichischen Frauenvereine, spricht sich klar gegen die von der Bundesregierung geplante Asylnotverordnung aus. "Die Feststellung des so genannten Notstands ermöglicht weitgehende Einschränkungen im Bereich des völkerrechtlich verankerten Asylrechts und der Menschenrechte", sagt Brigitte Hornyik, Verfassungsjuristin und stellvertretende Vorsitzende des ÖFR. Die bereits in den gesetzlichen Grundlagen verwendeten unbestimmten Gesetzesbegriffe "öffentliche Ordnung" und "innere Sicherheit" könnten behördlicher Willkür Tür und Tor öffnen, heißt es in einer Stellungnahme des ÖFR.

Gesetzesänderung suggeriert Notlage

Die geplante Asylnotverordnung würde besonders Frauen hart treffen und die Situation geflüchteter Frauen und Kindern verschlechtern. "Die Begründung der geplanten Gesetzesänderung suggeriert eine Notlage, die sich weder in den Zahlen von Asylanträgen, noch in den vorliegenden Daten zur aktuellen Situation in Österreich widerspiegeln. Wer Frauen und Kinder wirklich vor Verfolgung schützen und Familien Geflüchteter wieder zusammenführen will, darf diese Verordnung nicht beschließen!", sagt Sonja Ablinger, Vorsitzende des ÖFR.

Geschlechtsspezifische Fluchtgründe

Die laut Verordnung vorgesehenen Schnellverfahren, die bereits an der Grenze durchgeführt werden sollen, würden es Frauen und LGBTIQ-Personen noch schwerer machen, über ihre traumatischen frauen- und geschlechtsspezifischen Erfahrungen z.B. mit sexueller Gewalt, vor der sie geflüchtet sind, zu sprechen. "Eine zeitweise Abschaffung des Asylrechts für Menschen, wie sie durch die Ausrufung eines Notstands zustande käme, bedeutet einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und ist damit abzulehnen", urteilt der ÖFR.

Die 1969 gegründete Dachorganisation der österreichischen Frauenvereine zählt mehr als 30 Mitgliedsorganisationen. Ihr gehören Vertreterinnen der Parteien, die Frauenorganisationen der Gewerkschaften und der Standesvertretungen, der Katholischen und Evangelischen Kirche, autonome Frauengruppen und unabhängige Frauenorganisationen an. (red, 5.10.2016)