Wien – Das Familienministerium will die Möglichkeit schaffen, "Sternenkinder" in das Personenstandsregister aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Kinder, die kurz nach der Geburt sterben und unter 500 Gramm wiegen. Derzeit gibt es für Eltern keine Möglichkeit für eine Beurkundung. Die SPÖ sperre sich gegen die Neuerung, hieß es aus dem Ressort von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) zur APA.

Die Eintragung solcher "Sternenkinder" solle freiwillig erfolgen, betonte man in Karmasins Ressort. Dies entspreche dem Wunsch mancher Eltern, dass eine solche Fehlgeburt kein "Nullum" ist. Ob eine Lebendgeburt, Totgeburt oder Fehlgeburt vorliegt, wird konkret im Hebammengesetz definiert: Tot geborene Kinder unter 500 Gramm werden als Fehlgeburten bezeichnet, über diesem Gewicht als Totgeburten – für die dann auch eine Urkunde ausgestellt werden kann.

Gesetzespaket

Fehlgeburten unter 500 Gramm werden derzeit nicht als Geburt angezeigt, sind daher auch kein Personenstandsfall. Betroffene Eltern kritisieren das als "willkürliche Diskriminierung". Karmasin appelliert nun an Frauenministerin Sabine Oberhauser und SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek, einzulenken. So komme aus dieser Richtung lediglich der Vorschlag, eine reine "Anzeige-Möglichkeit" einer Fehlgeburt zu schaffen.

Kommende Woche soll jenes Gesetzespaket in Begutachtung gehen, das neben dem Personenstand etwa auch die Eintragung homosexueller Partnerschaften am Standesamt mit sich bringen soll. (APA, 3.10.2016)