Wenn sich der Verfassungsgerichtshof einmal eine Judikatur zurechtgelegt hat, dann muss das halten, dauernder als Erz – egal, wie sich gesellschaftliche Umstände auch verändern und die Verfassung – wie Experten gezeigt haben – auch andere Entscheidungen plausibel erscheinen ließe. Das haben wir bei 136 Wahlanfechtungen so gemacht, und von logisch-mathematischen Anfechtungen lassen wir uns noch lange nicht anfechten. Dieses Traditionsbewusstsein der Verfassungsrichter in den Hinterköpfen, konnten sich die Kräfte in der FPÖ, die sich vor Sorgen um die Demokratie gar nicht einkriegen können, den Erfolg ihrer Anfechtung leicht ausrechnen. Es ist bemerkenswert, wie wenig konkreter Gründe es bedurfte, Van der Bellen um seinen Wahlerfolg zu bringen, und mit welcher Gelassenheit die Wählerinnen und Wähler auf die Missachtung ihrer Entscheidung reagierten. Respekt vorm Höchstgericht überwog.

Umso größer dann die Aufregung, als ein Mitglied des erlauchten Gremiums aus der Tradition ausscherte – kaum mehr als eine österreichische Spezialität, über deren Zweckmäßigkeit man streiten kann -, das Höchsturteil als Einzelperson nicht öffentlich zu kommentieren. Ja, darf er denn das? Der formale Verstoß wog umso schwerer, als ein inhaltlicher gar nicht vorlag. Johannes Schnizer hat sowohl im Interview mit dem Falter als auch im Fernsehen, die Entscheidung der Verfassungsrichter auf allen Linien verteidigt, und mit seiner Bereitschaft, nicht an der Arbeit, nur an der monolithischen Abgehobenheit des Höchstgerichtes leicht zu kratzen, diesem vielleicht sogar einen Dienst erwiesen. Was bei deutschen und amerikanischen Höchstgerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte praktiziert wird, muss der Glaubwürdigkeit auch österreichischer Höchstrichter keinen Abbruch tun.

Was die Glaubwürdigkeit der FPÖ in dieser Angelegenheit betrifft, hat Schnizer mit seiner Bemerkung, die Anfechtung sei von längerer Hand vorbereitet gewesen, nur auf einen Verdacht angespielt, der seit Norbert Hofers spontaner Verwunderung über die Art der Auszählung von Briefwahlstimmen ohnehin über dem Land liegt. Und der sich für viele zur Gewissheit verdichtet, die nicht blind an das organisatorische Wunder glauben wollen, innerhalb von sieben Tagen eine wohlformulierte Anfechtungserklärung, unterlegt mit mehr als hundert eidesstattlichen Erklärungen, aus dem Hut zu ziehen.

Noch rascher als mit der Anfechtung war FPÖ-Anwalt Böhmdorfer mit einer eidesstattlichen Erklärung zur Stelle, ein solches Wunder wäre doch möglich, und wenn Schnizer daran zweifle, treibe er "einen Spalt in die Gesellschaft". Was ihm nicht zusteht, weil das ins Revier der FPÖ fällt. Die Stattlichkeit des Eides ließe sich verbessern, könnte jemand in der FPÖ erklären, warum sie sich so gar nicht um Unkorrektheiten schon im ersten Wahlgang gesorgt oder solche trotz intensivster Suche nicht gefunden hat, und vor allem: Könnte dort jemand glaubhaft machen, sie hätte die Stichwahl auch angefochten, hätte Norbert Hofer gestochen. Dann wäre der Spalt in der Gesellschaft wieder geschlossen. (Günter Traxler, 29.9.2016)