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Ausbilden und einstellen, sagen befragte Unternehmen zum Thema Flüchtlinge.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Wien – Die Sozialpartner fordern, Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl verlangt, Flüchtlinge in jenen Segmenten arbeiten zu lassen, in denen es Bedarf gibt. Leitl distanziert sich deutlich von Forderungen der ÖVP, eine Art Ein-Euro-Job für Asylwerber zu etablieren. Die Beschäftigung von Flüchtlingen müsse in das Kollektivvertragssystem eingebaut werden: "Wir wollen in Österreich keine Billigjobs."

Die Konferenz der Flüchtlingsreferenten hat sich am Mittwoch in Graz auf den Ausbau der gemeinnützigen Arbeit von Asylwerbern geeinigt. Der Beschluss der Länder ist einstimmig erfolgt. Gearbeitet werden darf zehn Stunden pro Woche um fünf Euro pro Stunde. Ferner werden Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geschaffen, die verhaltensauffällig sind oder zu Gewalt neigen.

Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt

Die Sozialpartner haben sich ebenfalls dafür ausgesprochen, Flüchtlingen der Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das sieht das gemeinsame Papier von ÖGB und Kammern zum "Bad Ischler Dialog" vor, der heuer dem Thema Integration gewidmet ist.

Unter anderem plädieren die Sozialpartner dafür, den Dienstleistungsscheck für Asylwerber zu öffnen. Dies hat Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), der ebenfalls in Bad Ischl zu Gast ist, schon mehrfach gefordert. Bisher ist er mit dieser Initiative aber beim Koalitionspartner abgeblitzt.

Aufgenommen ins Sozialpartner-Papier wurde ferner eine Forderung, die schon 2011 in Bad Ischl erhoben wurde, nämlich dass Asylwerber ab dem sechsten Monat nach Antragsstellung in den Arbeitsmarkt eintreten dürfen, sofern keine anderen Arbeitnehmer für die Aufgabe zur Verfügung stehen, also mittels eines Ersatzkräfteverfahrens. Wunsch der Sozialpartner ist weiters, dass schon bei der Grundversorgung darauf achtgegeben wird, dass die Flüchtlinge gemäß den Möglichkeiten am Arbeitsmarkt verteilt werden.

Als Ergänzung zum von der Regierung geplanten Katalog von Hilfstätigkeiten, die Asylwerbern offenstehen sollen, werben Arbeitnehmer- und Dienstgebervertreter für die Schaffung eines Rechtsrahmens für zulässige gemeinnützige Beschäftigung. Etabliert werden soll ein anrechnungsfreier Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze, ohne die Grundversorgung einbüßen zu müssen.

Frei stehen sollen Asylsuchenden mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ab dem 15. Lebensjahr sämtliche Lehrstellen. Die Aufnahme eines Lehrverhältnisses soll dabei nicht durch den Wegfall von Sozialtransfers unattraktiv gemacht werden. (APA, 29.9.2016)