Wien – Staatsanwalt Günter Lattacher bekommt im Prozess um "Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" von ungewöhnlicher Seite Lob – vom Angeklagten nämlich. "Ich kann dem Staatsanwalt nur Rosen streuen, er war der Einzige, der mich korrekt behandelt hat", sagt Sascha S. in seinem Schlusswort.

Das von Richterin Claudia Zöllner unterbrochen wird – es droht nämlich genauso langatmig zu werden wie der Rest der Äußerungen des Mannes während des Verfahrens.

S. soll im Mai 2015 in einer Männersauna ungeschützen Geschlechtsverkehr gehabt haben – obwohl er wusste, dass er HIV-positiv ist. Die Sache muss zum zweiten Mal verhandelt werden, da eine Gutachtenserstellung zu lang gedauert hat.

Zweites Verfahren

Damals war S. ohne Verteidiger erschienen und hatte sich geweigert, mit der Richterin zu sprechen. Die hörte also nur die Darstellung des angeblichen Opfers, das bei seiner Version des ungeschützten Verkehrs blieb.

Diesmal ist der Unbescholtene gesprächiger. Er ist eloquent und selbstbewusst – um nicht zu sagen präpotent. Gleich zu Beginn seiner Aussage wirft er Verteidigerin Sonja Scheed vor, sie habe sich nicht für Beweise, die er vorlegen wollte, interessiert, was die Juristin empört zurückweist.

Dann erklärt er der Richterin, welche Punkte sie beachten müsse, und bescheidet ihr gelegentlich, dass ihre Fragen "nicht relevant" seien. Seiner Darstellung nach habe er den anderen Mann bei einem Glory Hole in der Lokalität kennengelernt. "Es ist mir fast unangenehm, mit Heteros darüber zu reden", sagt S., erklärt dann aber dennoch die Funktion.

Einvernehmlicher Sex

Es geht um ein Loch in einer Wand, durch das der eine sein Geschlechtsteil steckt und der Partner ihn befriedigt. In diesem Fall habe man sich nachher in eine Kabine zurückgezogen, um einvernehmlichen Sex zu haben.

Natürlich geschützten Sex, sagt der Angeklagte, der seit 13 Jahren weiß, dass er HIV-positiv ist, und seit Jahren eine Therapie macht. Das habe er dem anderen Mann nach dem Geschlechtsverkehr auch offen gesagt, worauf dieser offenbar panisch reagierte, sich untersuchen ließ und S. anzeigte.

Der Angeklagte erzählt auch, dass die sogenannte Virenlast unter der Nachweisgrenze liege, er also gar niemanden anstecken könne. Allerdings: In einem Befund, der rund drei Wochen vor der Tat erstellt wurde, war sie über der Nachweisgrenze. Laut der medizinischen Sachverständigen Elisabeth Friedrich lag sie zwar im untersten Bereich, aber eine Infektion wäre möglich gewesen.

Angeklagter unterbricht Beteiligte

"Positiv heißt ja nicht, dass ich im Zölibat leben muss", beharrt S., obwohl das auch niemand behauptet hat. Er demonstriert auch sein Fachwissen über die Krankheit, unterbricht gelegentlich die Prozessbeteiligten.

Unterbrochen wird die Richterin auch von anderen. Es beginnt mit einem Anruf – Zöllner muss unabsichtlich einen Alarmknopf berührt haben, die Sicherheitszentrale erkundigt sich also. Einige Zeit später kommen während der Urteilsverkündung zwei Security-Bedienstete in den Saal, nach Ende des Prozesses sogar zwei Polizisten.

Der Angeklagte wird, nicht rechtskräftig, freigesprochen. "Sie haben ja letztes Mal gebockt, heute haben Sie aber durchaus glaubwürdig gewirkt", begründet die Richterin. Die Beweise würden keinesfalls ausreichen – bei der Frage, ob ein Kondom verwendet wurde, steht Aussage gegen Aussage, darüber hinaus kann man auch nicht feststellen, ob S. damals überhaupt jemanden anstecken konnte. (Michael Möseneder, 20.10.2016)