Ahmad al-Faqi al-Mahdi drohten bis zu dreißig Jahre Haft, verurteilt wurde er zu neun Jahren.

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Von den zerstörten Mausoleen blieb nur ein Schutthaufen.

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Den Haag – Im Fall der Zerstörung von Weltkulturerbestätten in der malischen Stadt Timbuktu im Jahr 2012 hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein Urteil gefällt. Die Kammer habe "einstimmig entschieden", den Angeklagten Ahmad al-Faqi al-Mahdi des Kriegsverbrechens schuldig zu sprechen, sagte Richter Raul Pangalangan.

Das Urteil der Richter lautet auf neun Jahre Gefängnis. Der Angeklagte habe die Attacken auf die Monumente geleitet und sei selbst aktiv daran beteiligt gewesen. Im Sommer 2012 hatte die Jihadisten-Miliz Ansar Dine, die mit Al-Kaida verbündet ist, die Wüstenstadt Timbuktu im westafrikanischen Mali überrannt und neun mittelalterliche Heiligengräber und eine Moschee zerstört.

Es ist das erste Mal, dass sich das Gericht mit der Zerstörung von Kulturgütern als Kriegsverbrechen befasst. Dem Islamisten Mahdi wurde vorgeworfen, eine Religionspolizei geleitet zu haben. Er soll bei den Zerstörungen auch selbst Hand angelegt haben.

Bei der zweitägigen Verhandlung im August bat Mahdi um Vergebung für seine Taten. Er sei von einer "bösen Welle" der islamistischen Terrororganisationen Al Kaida und Ansar Dine erfasst worden.

Für das Geständnis hatten Ankläger und Verteidigung eine Strafforderung von neun bis elf Jahren ausgehandelt. Die Richter hätten sich in ihrem Urteil jedoch über die Empfehlung hinwegsetzen und bis zu dreißig Jahre Haft verhängen können.

"Wegweisende Entscheidung"

Die Unesco hat die Verurteilung eines Jihadisten für die Zerstörung von Weltkulturerbe in Mali als wegweisende Entscheidung begrüßt. Das Urteil des Weltstrafgerichts sei ein entscheidender Schritt, um die Straffreiheit für die Zerstörung von Kulturerbe zu beenden, teilte die Kulturorganisation der Vereinten Nationen am Dienstag in Paris mit.

Der Schutz von Kulturerbe sei zu einem wichtigen Sicherheitsthema geworden, das nicht vom Schutz von Menschenleben getrennt werden könne. "Absichtliche Angriffe auf die Kultur sind Kriegswaffen in einer weltweiten Strategie der kulturellen Säuberung", hieß es weiter. "Im Kontext wiederholter Gewalt gegen Menschen und ihr Erbe ist dieses Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs ein Schlüsselelement der breiteren Antwort auf gewalttätigen Extremismus", sagte Unesco-Chefin Irina Bokowa. (red, Reuters, APA, 27.9.2016)