Wien – Mit Beginn dieses Jahres waren in Österreich 50.267 Personen besachwaltet. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des grünen Abgeordneten Albert Steinhauser durch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). In Wien hatten die meisten Personen einen Sachwalter (11.375), die wenigsten waren es im Burgenland (1.444).

Im vergangenen Jahr gab es 16.853 Anregungen auf Sachwalterbestellung. 654 Sachwalterschaften wurden beendet, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren. In 9.061 Fällen war der Betroffene verstorben. Mit Beginn dieses Jahres waren im Zentralen Österreichischen Vertretungsverzeichnis zudem 64.982 Vorsorgevollmachten und 13.094 Vertretungsbefugnisse nächster Angehöriger eingetragen.

Neues Gesetz

Ein neues Erwachsenenschutzgesetz soll das Sachwalterschutzgesetz ablösen, unterstützen statt entmündigen lautet das Ziel. Damit soll verhindert werden, dass Menschen zu früh oder in unnötigem Ausmaß besachwaltet werden. Das Gesetz soll im Dezember beschlossen werden und im Juli 2018 in Kraft treten.

Das geplante Gesetz hat vier Säulen: Vorsorgevollmacht sowie gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung. In der Vorsorgevollmacht kann jeder festschreiben, wer ihn vertreten soll, wenn er selbst einmal nicht mehr Entscheidungen treffen kann. Die gesetzliche Vertretung gibt es bereits unter dem Namen "Vertretung durch nächste Angehörige". Der gerichtliche Erwachsenenvertreter löst den Sachwalter ab und darf nicht mehr für alle, sondern nur für bestimmte Angelegenheiten bestellt werden. (APA, 22.9.2016)