Wien – Zwischen den Sozialpartnern zeichnet sich ein Konsens darüber ab, dass Unternehmen bei der Jobvergabe an Asylberechtigte einen Teil der bisherigen Mindestsicherung des Flüchtlings als eine Art Integrationsbeihilfe bekommen sollen. Nächste Woche wollen die Sozialpartner darüber bei ihrem Treffen in Bad Ischl sprechen.

Als Muster könnte die "Eingliederungsbeihilfe" für Langzeitarbeitslose dienen, erklärte AK-Direktor Christoph Klein den Vorschlag der Arbeiterkammer am Mittwoch im Ö1-"Mittagsjournal". Wenn der Asylberechtigte einen Job zum Kollektivvertragslohn bekomme und Vermittlungshemmnisse habe – etwa fehlende Deutschkenntnisse oder mangelnde Qualifikation – "dann kann der Arbeitgeber eine Eingliederungsbeihilfe bekommen in der Höhe der ansonsten ausbezahlten Mindestsicherung".

Laut Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, deckt sich der AK-Vorschlag im Wesentlichen mit dem Vorschlag von Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl vom Frühjahr, eine Integrationsprämie für Betriebe einzuführen.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) findet die Idee laut einer Stellungnahme von heute grundsätzlich "diskussionswürdig", verweist aber auf die Zuständigkeit der Länder für die Mindestsicherung. (APA, 21.6.2016)