Ein jüngst in der "Presse" erschienener wohlargumentierter Beitrag des Innsbrucker Universitätsprofessors Peter Hilpold hat auf nicht unerhebliche Schwächen der österreichischen Universitäten hingewiesen und zu einer weiterführenden Entwicklung der Universitätsorganisation gemahnt.

Das fast zur gleichen Zeit veröffentlichte Academic Ranking of World's Universities (Shanghai Ranking) gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Keine der dort genannten und gerankten heimischen Universitäten kann auf eine eigene Position unter den 100 besten Universitäten der Welt verweisen. Von den sogenannten Volluniversitäten scheinen nur die Universität Innsbruck und die Universität Wien in der Reihe von 151-200 auf. Die drei medizinischen Universitäten können sich im Fall der Med-Uni Wien immerhin auf den Rängen 101-150 und die Schwesteruniversitäten in Innsbruck und Graz auf den Rängen 151-200 wiederfinden.

Dagegen finden sich Universitäten aus den mit uns vergleichbaren Ländern Deutschland und der Schweiz in beneidenswerten Positionen. Deutschland hat mit der Universität Heidelberg (47), der LMU München (51) und der TU München (47) drei Universitäten im internationalen Spitzenfeld, die Schweiz mit der ETH Zürich (19), der Universität Genf (53) und der Universität Zürich (54) und dem Lausanner Polytechnikum (92) sogar vier.

Heidelberg ist Spitze

Die Heidelberger Universität ist die beste europäische Universität und, sieht man von den Universitäten von Tokio und Kyoto ab, auch die beste nichtenglischsprachige Universität der Welt.

Woran liegt nun der beklagenswerte Rückstand der österreichischen Universitäten? Haben wir es mit finanziellen, organisatorischen oder strukturellen Mängeln zu tun, und sind wir überhaupt noch in der Lage, diese zu beheben?

Was die finanzielle Situation anbelangt, so kann man nur neidvoll den Blick Richtung Deutschland und der Schweiz richten. Österreich hat der deutschen Exzellenzinitiative nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen, auch die den Schweizer Universitäten aus kantonalen und Bundesmitteln zur Verfügung stehenden Ressourcen sind ungleich höher als jene in Österreich. Der exzellente FWF (Der Wissenschaftsfonds) kann sich, was seine Mittel anbelangt, weder mit der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) noch mit dem Schweizer Nationalfonds messen.

Privates Mäzenatentum

Hinzu kommen private Stiftungen und privates Mäzenatentum in unseren beiden Nachbarländern, die gleichfalls das österreichische Potenzial um ein Vielfaches übertreffen.

Die Analyse fällt somit ernüchternd aus, und die Frage ist, ob Österreich (natürlich stets im entsprechenden Maßstab) jemals jene Mittel aufzubringen vermag, die anderswo einfach zur Selbstverständlichkeit geworden sind. So sollte man das Auge umso mehr auf strukturelle und organisatorische Probleme lenken und die Universitäten sowie das zuständige Bundesministerium in die Pflicht nehmen, längst angedachte Hochschulentwicklungspläne gesamtösterreichisch vorantreiben, um so neben Profilbildungen auch Strukturbereinigungen zu ermöglichen und insbesondere das Nebeneinander von Universitäten und Fachhochschulen zum Vorteile beider zu klären. Dabei könnten auch Mittel zur Exzellenzbildung frei werden.

Weg zur Autonomie

Was die Organisation der Universitäten anbelangt, so hat Österreich durch das UG 2002 den Weg in die Autonomie der Universitäten beschritten. Autonomie bedeutet Selbstregierung und -verwaltung, wobei angesichts des hohen Einsatzes öffentlicher Gelder eine verantwortungsvolle Kontrolle unabdingbar ist. Die geltende Organisationsform versucht dem gerecht zu werden, neben einem sehr starken Rektor und seinem Team wird die Universität von einem inneren Gremium und einem äußeren regiert, dem Senat und dem Universitätsrat.

Verwaltungsdreigestirn

Dieses Dreigestirn soll im Sinne der Montesquieu'schen Staatslehre das Regieren unter Kontrolle und Eigenverantwortlichkeit ermöglichen, somit zu einem "Checks and Balances" führen. Während Rektorat und Senat auf eine jahrhundertelange Tradition zurückblicken können, sind die Räte erst 2003 eingeführt worden. Sie verfügen über eine große Reihe wichtiger Aufgaben, die von Gesetzes wegen noch zu präzisieren sind. Wichtig ist vor allem, dass die einzelnen Mitglieder als Bindeglieder zwischen der "Außenwelt" und der Universität, als Mittler zwischen der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und den Universitäten, als Speerspitze der Internationalisierung ihre Universität mit Rat und Tat unterstützen, ihr ihre Expertise und ihr Know-how beständig zur Verfügung stellen. Universitätsräte sind keine Aufsichtsräte im klassischen Sinn des Gesellschaftsrechtes, ihnen kommen zwar auch diese Funktionen zu, aber eben darüber hinaus eine Vielzahl anderer, von denen das Wohl und Wehe und somit auch die Exzellenz der jeweiligen Universität abhängen.

Wer wird berufen?

Insofern wäre es dringend nötig, Kriterien aufzustellen, wer in Hinkunft in derartige Räte berufen werden kann, und zwar ausschließlich aufgrund profunder Kompetenz und der Bereitschaft zu einem außerordentlichen, zeitaufwendigen, weder vorübergehenden noch eherenamtlichen Engagement. Man sollte nicht auf die Besten im In- und Ausland verzichten, da bei deren Engagement die Ergebnisse bei weitem die Kosten aufwiegen werden. (Michael Rainer, 19.9.2016)