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Der Wechsel von einer Bank zur anderen konnte sich bisher durchaus mühsam gestalten. Mit den neuen Regeln soll das einfacher werden.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wien – Für Bankkunden wird ein Kontowechsel zu einem anderen Institut leichter. Das vom Sozialministerium gemeinsam mit den österreichischen Banken verhandelte Gesetz wird einerseits zahlreiche Vorteile für die Kundinnen und Kunden bringen und andererseits die Banken verstärkt in die Pflicht nehmen.

Neu ist die Verpflichtung der Banken, den Konsumentinnen und Konsumenten beim Wechsel der Bank beziehungsweise des Kontos behilflich zu sein. Dabei muss die bisherige Bank auf Wunsch sämtliche Informationen betreffend Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften an den neuen Kontoanbieter übermitteln.

Will der Kunde den Wechsel selbst durchführen, so muss ihm die Bank ebenfalls alle Informationen und ein Musterschreiben zur Verfügung stellen. Voraussetzung für den Kontowechselservice ist, dass beide beteiligten Banken in Österreich ansässig sind. Das sehen gesetzliche Bestimmungen vor, die mit Sonntag in Kraft treten und mit denen der Wettbewerb unter den Banken angekurbelt werden soll. Einiges davon haben Banken bisher schon freiwillig umgesetzt. Im Prinzip sollten Kontoinhaber nur noch zur neuen Bank gehen müssen, und auf dem neuen Konto soll alles wie auf dem alten laufen.

Umfassende Informationspflicht

"Mit dem einfachen und kostenlosen Kontowechsel fällt das zentrale Hemmnis für einen Bankwechsel der Kundinnen und Kunden weg. Viele wollten sich einfach diese Mühen nicht antun, die ab jetzt das Bankinstitut übernehmen muss", erklärte Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) in einer Aussendung.

Ein weiterer wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes ist die umfassende Informationspflicht der Banken. So müssen zum Beispiel in Zukunft (in den nächsten Monaten, Anm.) sämtliche Kontogebühren bereits vor Vertragsabschluss offengelegt werden, und auf der Homepage der Bundesarbeiterkammer muss zum Vergleich auf die Kontokosten hingewiesen werden. Außerdem sind die Banken dann verpflichtet, den Kunden jährlich eine Kostenaufstellung zu übermitteln. Und: Basisvokabular wie "Dauerauftrag" oder "Gehaltsgutschrift" werden vereinheitlicht, damit besser verglichen werden kann.

Die Regelungen sind Teil des Verbraucherzahlungskontogesetz, mit dem eine EU-Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt wurde. Erstmals wurde auch ein Rechtsanspruch auf ein eigenes Konto für alle Menschen verankert, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten. (red, 18.9.2016)