Dobernig unter Druck

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Klagenfurt – Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen freiheitlichen Kärntner Landesrat Harald Dobernig ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) als Zeuge einvernommen worden. Brandstetter hatte zum Millionenhonorar des Villacher Steuerberaters Dietrich Birnbacher für die Kärntner Landesholding ein Gutachten erstellt, seine Befragung erfolgte via Videoschaltung.

Richter Christian Liebhauser-Karl verzichtete eingangs auf die übliche Zeugenbelehrung und die Aufnahme der Personalien und ging gleich in medias res. Brandstetter betonte, dass er sich nicht mit der Höhe des Honorars befasst habe, sondern es sei um die Frage gegangen, ob die Übernahme der Honorarforderung durch die Landesholding gerechtfertigt sei. "Mir wurde gesagt, dass es um die rechtliche Absicherung der Vorstände ging, und zwar sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich." Es sei damals schon erwähnt worden, dass man jedenfalls mit Strafanzeigen rechnen würde und daher eine rechtliche Absicherung brauche. Aufgrund des Umstandes der Ausübung der Geschäftsführung ohne Auftrag (durch LH Jörg Haider und Landesrat Josef Martinz, Anm.) sei eine Prüfung unbedingt nötig gewesen.

Brandstetter: Birnbacher-Gutachten nie gesehen

Ob es eine Erwartungshaltung seitens der Auftraggeber gegeben habe, wollte der Richter wissen. Brandstetter meinte, soweit er sich erinnern könne, seien die Vorstände durchaus zufrieden gewesen, dass in seinem Gutachten weitere Hürden aufgebaut waren, um das Honorar in dieser Form nicht auszahlen zu können. Politischen Druck habe er nicht mitbekommen. Er hätte sich jedenfalls nicht vorstellen können, dass "nach meinen Empfehlungen das passieren konnte, was passiert ist". Wäre man seinen Empfehlungen gefolgt, hätte das Honorar nicht bezahlt werden können, so Brandstetter. Versuche, ihn zu beeinflussen, habe es nicht gegeben.

Das sogenannte "Leistungsverzeichnis" Birnbachers, das acht Seiten umfasste, habe er nie gesehen. Brandstetter: "Da ging es nicht um die Höhe und Angemessenheit, damit war ich nicht befasst, das ist auch nicht mein Fachgebiet." Die Frage des Richters, ob zwölf Millionen Euro für acht Seiten nicht etwas viel seien, wollte Brandstetter nicht kommentieren.

Dobernig wegen Fairness-Opinion unter Druck

Dobernig wird von Staatsanwalt Bernhard Weratschnig Untreue vorgeworfen, weil er an der Auszahlung des Sechs-Millionen-Honorars an Birnbacher mitgewirkt haben soll.

Richter Liebhauser-Karl konfrontierte Dobernig mit einem Aufsichtsratsprotokoll vom Mai 2007. Damals beschloss der Aufsichtsrat, dem auch Dobernig angehörte, die Investmentbank HSBC mit der Erstellung einer sogenannten Fairness Opinion zu beauftragen, also mit einem Gutachten zur Angemessenheit des Kaufpreises. Dies sei Monate vor dem Bekanntwerden des Mitwirkens von Birnbacher geschehen, dessen Honorar man unter anderem damit begründet habe, dass man sich so eine Investmentbank sparen würde. "Da bricht Ihre ganze Verteidigungslinie zusammen", meinte der Richter. Dobernig wies diesen Vorhalt zurück und meinte, zu diesem Zeitpunkt sei Birnbacher ja gar kein Thema gewesen.

Höchstgrenze 60.000 Euro überschritten

In dem Protokoll ist auch festgehalten, dass die Fairness Opinion nicht mehr als 60.000 Euro kosten dürfe. Tatsächlich hatte die Rechnung am Ende 4,3 Millionen Euro ausgemacht, die von der Hypo selbst bezahlt wurden, und zwar über Scheinrechnungen, die von der Vienna Capital Partners gelegt wurden. Der Investmentbanker Heinrich Pecina muss sich deswegen vor Gericht verantworten, in dem laufenden Prozess ebenfalls am Landesgericht Klagenfurt hatte er sich schuldig bekannt.

Liebhauser-Karl wies Dobernig darauf hin, dass er bei der Beurteilung des Birnbacher-Honorars die zeitlich davor liegende Beauftragung der HSBC offenbar nicht berücksichtigt habe. Dobernig erklärte schließlich, "ich habe mich nicht daran erinnert". Staatsanwalt Bernhard Weratschnig wollte wissen, wo der Mehrwert an der Arbeit Birnbachers liege, wenn der wesentliche Teil der Fairness Opinion bereits von HSBC übernommen worden sei. Darauf bekam er keine Antwort. Weratschnig weiter: "War Ihnen klar, dass 60.000 Euro Honorar dafür nicht reichen?" Dobernig betonte, das sei ihm klar gewesen. Auf die Frage, warum er im Aufsichtsrat keine diesbezügliche Frage gestellt habe, meinte er, das wisse er heute nicht mehr.

Anschließend war einer der zahlreichen in der Causa Birnbacher-Honorar engagierten Gutachter als Zeuge geladen. Wie alle anderen mit Ausnahme von Brandstetter machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, was Richter Liebhauser-Karl ärgerte: "Ich finde es äußerst unerfreulich, dass Gutachter mit ihren Gutachten sehr schnell zur Stelle sind, zum Teil mit hohen Honoraransprüchen, sich für die Aufklärung der Justiz aber nicht zur Verfügung stellen." (APA, 16.9.2016)