Facebook muss sich wegen gehosteter Nacktfotos vor Gericht verantworten.

Foto: APA/AFP/Nackstrand

Eine 14-jährige Britin darf wegen der mehrfachen Veröffentlichung eines Nacktfotos juristisch gegen Facebook vorgehen. Das entschied ein Gericht in Belfast. Facebook hatte zuvor den Prozess verhindern wollen. Nacktfotos des Mädels waren wiederholt auf einer sogenannten "Shame page" hochgeladen worden, auf der etwa abgewiesene Verehrer oder Exfreunde Frauen mobben – beispielsweise mittels "Rachepornografie".

Automatisch blockieren

Die 14-Jährige hatte von Facebook gefordert, Bildverfolgungstechnologien einzusetzen, um ihr Nacktfoto sofort nach jedem Upload zu sperren. Das wollte Facebook nicht. Das soziale Netzwerk verwies darauf, von Nutzern gemeldete Fotos ohnehin schnell zu prüfen und zu löschen. Nun muss sich Facebook vor Gericht für diese Entscheidung rechtfertigen. Außerdem wird auch der Mann, der das Nacktfoto wiederholt publizierte, angeklagt werden.

Probleme wegen Inhalten

Facebook hat in den vergangenen Monaten mit Problemen zu kämpfen, die Nutzer mit ihren Inhalten verursachen. Bereits 2014 wollte eine US-Amerikanerin laut "Guardian" mehr als 120 Millionen Dollar, weil Facebook Fotomontagen mit ihrem Kopf nicht automatisch löschte. Außerdem haben Familien von Terroropfern Facebook geklagt. Sie argumentieren, dass Facebook durch sein Angebot und den Messenger Terrororganisationen Ressourcen zur Verfügung gestellt hat. Facebook selbst betont, ein Tech-Unternehmen zu sein und daher im Unterschied zu Medienunternehmen andere Verantwortlichkeiten für Inhalte zu tragen. (fsc, 13.9.2016)