Apple ist nicht allein mit seinen Steuernachzahlungen: Die EU-Kommission stufte auch Steuerabsprachen von Luxemburg und den Niederlanden mit Fiat und Starbucks als illegal ein. Der US-Kaffeeröster und der italienische Autobauer kamen allerdings mit einer Nachzahlung von je 30 Millionen Euro davon. Rechtskräftig sind die Brüsseler Bescheide noch nicht, beide Länder erhoben Einspruch.

Im Jänner rügte die Kommission Belgien wegen seiner Regeln für "Mehrgewinne" von 35 multinationalen Konzernen. Die schwedische Atlas Copco AB musste deshalb 300 Millionen Euro nachzahlen. Noch im Laufen sind Überprüfungen in Luxemburg, die Amazon und McDonald's betreffen.

Hintergrund all dieser Causen: unlauterer Steuerwettbewerb in und außerhalb der EU. Ins Rollen kam die Affäre durch "Lux-Leaks", als einige Medien über vertrauliche Steuerunterlagen aus Luxemburg berichteten. Konzerne wie Ikea nutzten die Gesetze im Großherzogtum im Wege sogenannter Steuervorbescheide weidlich aus, um ihre Gewinnsteuern zu minimieren – etwa über Lizenzgebühren, die Konzerntöchter für die Nutzung des Markennamens an eine konzerneigene Finanzierungsgesellschaft abführen.

Konstruktionen wie diesen will Brüssel nun mit einem Katalog an Verschärfungen zu Leibe rücken, dem sogenannten "Country-by-Country-Reporting". Es umfasst auch die Steuervorbescheide, mit denen ein Land Konzernen Vergünstigungen gewährt. Diese sollen ab 2018 in eine Datenbank eingespeist werden, um andere betroffene Staaten zu informieren.

Erst im Stadium eines Richtlinienvorschlags sind Zinsschranken, mit denen die Abzugsfähigkeit von konzernintern bezahlten Zinsen begrenzt werden soll. Die Verlagerung von Niederlassungen in Niedrigsteuerländer soll durch eine Wegzugsteuer ("Exit Tax") hintangehalten werden. Dabei würden die Marktwerte der vom Abzug betroffenen Betriebsteile einer Besteuerung unterworfen.

An den Kragen geht es auch der Steuerfreistellung für ausländische Einkünfte am Wohnsitz. Die Switch-over-Klausel besagt, dass die Einnahmen in einem EU-Staat besteuert werden und im Gegenzug eine Gutschrift für im Ausland geleistete Abgabenzahlungen ausgestellt wird. Über eine generelle Missbrauchsklausel, mit der "unangemessene Gestaltungen", die nicht aus triftigen wirtschaftlichen Überlegungen vorgenommen wurden, ausgehebelt werden, wird noch gestritten. (ung, 30.8.2016)