Der Zaubertrick, mit dem die steirische Landesregierung die alte Wohnbeihilfe in eine neue "Wohnungsuntertützung" verwandeln wollte, ist für viel nur eines: ein harter Schnitt mit finanziellen Einbußen.

Foto: Harry Schiffer

Graz – Die Neuordnung der steirischen Wohnbeihilfe, die ab 1. September in Kraft tritt und nun "Wohnunterstützung" heißen wird, sorgte schon im Vorfeld für heftige Kritik der Oppositionsparteien im Landtag. Nun liegen erste Fallbeispiele vor. Sie sehen weniger nach einer "Optimierung" oder "Vereinfachung" aus, wie die Neuregelung von der zuständigen Landesrätin Doris Kampus (SPÖ) angepriesen wurde, sondern viel mehr nach massiven Kürzungen.

Die KPÖ, die in der Stadt Graz das Wohnungsressort innehat und seit Jahrzehnten tausende Mieter berät, hat Beispiele von Menschen öffentlich gemacht, die mit den neuen Berechnungen in der Hand zu ihr kamen.

Alleinerziehende Mutter

Ein Beispiel: Ein kinderloses Paar, die Frau berufstätig, der Mann derzeit arbeitslos, erhielt bisher 145,90 Euro Wohnbeihilfe. Ihre neue Wohnunterstützung beträgt nur noch 17,77 Euro, ein Minus von 128,13 Euro. Noch härter trifft es eine berufstätige alleinerziehende Mutter, die bisher 169,83 Euro und künftig nur mehr ganze 14 Euro beziehen soll. Auch bei Pensionisten und Studierenden sieht es nicht besser aus. In der Regel ist die "Optimierung" vor allem eine massive finanzielle Einbuße.

Auf Standard-Nachfrage im Büro Kampus will man Einzelfälle zwar nicht kommentieren, gibt aber zu, dass "solche Kürzungen sicher möglich sind. Es wird aber auch solche geben, die jetzt etwas mehr bekommen", so ein Sprecher der Landesrätin. Man will jedenfalls die umstrittene Verordnung, die Kritiker auch als zu vage formuliert bezeichnen, noch entschärfen: durch ein "Maßnahmenpaket zur Abfederung von Härtefällen", das am Freitag von Kampus präsentiert werden soll.

Ein großer Unterschied besteht in der Berechnung der Einkommen, in die künftig auch Alimente und Familienbeihilfe eingerechnet werden. "Dafür gibt es bei der Größe der Wohnungen, die gefördert werden, keine Grenzen mehr", so die Auskunft aus dem Büro Kampus. Die von der Beihilfe abhängigen Bürger wohnen aber in der Regel ohnehin nicht in besonders großen Wohnungen.

Steigende Mieten

Hart wird es auch für Studierende. Vor allem für jene vom Land, die in Graz oder Leoben studieren und daher nicht zu Hause leben können. Sobald ihre Eltern zusammengerechnet mehr als 2.000 Euro verdienen, haben sie de facto keine Chance mehr auf eine Unterstützung.

Das ist in Zeiten der ständig steigenden Mieten besonders prekär. Mit der Neuregelung begebe sich die Soziallandesrätin "auf einen sozialpolitischen Blindflug", kritisierte der KPÖ-Landtagsabgeordnete Werner Murgg. "Mit den Kürzungen werden viele in ihrer Existenz bedroht. Ich appelliere an die Landesregierung, das Gesetz schnell zu überarbeiten, sonst werden bald Menschen auf der Straße stehen", warnt auch die KPÖ-Vizebürgermeisterin von Graz, Elke Kahr. Das Argument, dass es sich um eine Vereinfachung der Beihilfe handle, ärgert die Kommunisten besonders. Murgg glaubt sogar, die Verordnung sei "schwer durchschaubar und absichtlich kompliziert formuliert", damit viele Menschen erst gar keine Beihilfe beantragen.

Unklare Übergangsfristen

Auch Übergangsfristen für bisherige Bezieher von Wohnbeihilfe werden in der Verordnung nicht dezidiert genannt. Allerdings sollen geltende Bescheide bis Ende Februar 2017 auslaufen. Und zwar ungeachtet dessen, wie lange die Laufzeit der ursprünglichen Bescheide war.

So wie es jetzt aussieht, kann niemand, der mehr als 1.128 Euro Einkommen im Monat bezieht, mit einer Wohnungsunterstützung rechnen. Wer weniger als 628 Euro Einkommen monatlich bezieht, kann ab 1. September höchstens – im Falle eines Einpersonenhaushaltes – mit 143 Euro monatlich rechnen. Maximal 235,95 Euro gibt es, wenn acht oder sogar noch mehr Personen in einem Haushalt leben. (Colette M. Schmidt, 30.8.2016)