Die oberösterreichische Wirtschaftskammer spricht von einem Bagatelldelikt und beklagt die "Kriminalisierung Selbstständiger".

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Linz – Weil er einen Arbeitnehmer um elf Minuten zu spät angemeldet hat, ist ein oberösterreichischer Unternehmer zu 2.180 Euro Geldbuße beziehungsweise 146 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe verdonnert worden. Die zweite Instanz milderte das Urteil auf 1.090 Euro oder 73 Stunden Gefängnis ab. Die oberösterreichische Wirtschaftskammer berichtete am Donnerstag über den Fall und beklagte die "Kriminalisierung Selbstständiger".

Laut Kammer wollte der Mühlviertler Bauunternehmer an einem Montag einen neuen Mitarbeiter einstellen. Am Freitag davor beauftragte er demnach seinen Steuerberater, den Mann bei der Sozialversicherung anzumelden. Weil sich aber noch eine Rückfrage ergeben hatte, erfolgte die Anmeldung erst am Montag um exakt 7.11 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der neue Mitarbeiter bereits seit elf Minuten im Büro der Firma und erledigte die Aufnahmeformalitäten.

Bei einer Kontrolle der Finanzpolizei fiel den Beamten die verspätete Anmeldung auf. Es folgte ein Verwaltungsstrafverfahren, in dem der Unternehmer die Strafe aufgebrummt bekam. Man könne der Finanzpolizei keinen Vorwurf machen, so der oberösterreichische WK-Präsident Rudolf Trauner, diese habe eine gesetzliche Anzeigepflicht und könne nicht einfach "Gnade vor Recht" ergehen lassen. Für Bagatelldelikte müsse aber die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Behörden von einer Anzeige gänzlich absehen können, forderte er. (APA, 25.8.2016)