London – Nach einem Einbruchsversuch in seiner Botschaft in London hat Ecuador die Reaktion der britischen Behörden als unzureichend kritisiert. "Die ecuadorianische Regierung ist besorgt über die unangemessene Reaktion der britischen Behörden, die erst mehr als zwei Stunden, nachdem sich der Vorfall ereignet hatte, in der Botschaft eintrafen", hieß es am Dienstag in einer Mitteilung.

In dem Botschaftsgebäude lebt seit Juni 2012 Wikileaks-Gründer Julian Assange. In der Nacht zum Dienstag hatten Wachleute einen Mann bemerkt, der eine Mauer der Botschaft hoch kletterte. Der Täter konnte unerkannt flüchten.

Assange hatte sich in die ecuadorianische Botschaft geflüchtet, weil die schwedische Justiz in Zusammenhang mit den Vergewaltigungsvorwürfen Ermittlungen gegen ihn eingeleitet und einen europäischen Haftbefehl ausgestellt hatte. Assange weist die Anschuldigungen als politisch motiviert zurück und beteuert, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt.

Überwachung im Oktober 2015 beendet

Der 45-jährige Australier fürchtet, dass die schwedischen Behörden ihn an die USA ausliefern könnten, wo ihm wegen Geheimnisverrats durch die Veröffentlichungen der Enthüllungsplattform Wikileaks eine lange Haftstrafe oder sogar die Todesstrafe drohen.

Die britische Polizei hatte das ecuadorianische Botschaftsgebäude jahrelang mit der Absicht überwacht, Assange festzunehmen, sollte er das Anwesen verlassen. Im Oktober 2015 beendete sie die Überwachung allerdings wegen unverhältnismäßigen Aufwands. Nach Wikileaks-Berechnungen gab der britische Staat insgesamt mehr als 13 Millionen Pfund (15 Millionen Euro) für Assanges Überwachung aus.

Es sei bedauerlich, dass "trotz der enormen Ressourcen, die die britische Regierung aufgewendet hat, um Julian Assange am Verlassen der Botschaft zu hindern, die Behörden nicht schneller reagierten auf den äußerst ernsten Versuch eines unbefugten Eindringens", kritisierte die ecuadorianische Botschaft nun. Die britischen Behörden hätten gemäß internationalem Recht die Pflicht, Auslandsvertretungen zu schützen. (APA, 23.8.2016)