Der wohl bekannteste Schweizer Whistleblower Rudolf Elmer ist zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden – allerdings nicht wegen der ihm vorgeworfenen illegalen Weitergabe von Bankdaten. Das Zürcher Obergericht verhängte die Strafe am Dienstag im Zusammenhang mit Elmers Vorgehen gegen seinen früheren Arbeitgeber, die Bank Julius Bär.

Urkundenfälschung

Der heute 60-jährige Elmer habe sich dabei der Urkundenfälschung und Drohung schuldig gemacht, hieß es zur Begründung.

Beim Hauptvorwurf der Verletzung von Bankgeheimnissen sprach das Gericht Elmer in einzelnen Anklagepunkten frei und stellte zugleich bei anderen das Verfahren ein. Zudem wies es die Forderung nach einem Berufsverbot zurück, so dass er weiter als Vermögensverwalter arbeiten darf. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.

Staatsanwaltschaft hatte Gefängnisstrafe verlangt

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verlangt. Zuvor hatte das Bezirksgericht Zürich Elmer im Jänner 2015 noch für schuldig befunden, 2008 geheime Bankdaten an die Enthüllungsplattform Wikileaks übergeben zu haben. Allerdings war auch diese untergeordnete Instanz der Forderung der Anklage nach dreieinhalb Jahren Haft nicht gefolgt. Elmer soll als Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman-Inseln bis zu seiner Entlassung 2002 interne Kundendaten gesammelt haben. (APA, 23.8.2016)