Wien/Klagenfurt – Der Entwurf des Berichts zum Hypo-U-Ausschuss von Verfahrensrichter Walter Pilgermair ist am Dienstag an die Parteien ergangen. Demnach "erscheint eine Reform bei Ermittlung und Begrenzung von Haftungen der Gebietskörperschaften unerlässlich". Auch ein Insolvenzrecht für Länder und Gemeinden sei geboten. Die Aufsicht könnte besser zusammenarbeiten.

"Mittels einer transparenten Haushaltsgebarung unter Veröffentlichung aller Haftungsrisiken soll gewährleistet werden, dass eventuelle finanzielle Risiken für Bund wie Länder erfasst sind", heißt es auf den knapp 500 Seiten. Derzeit seien Vergleiche der Haftungsstände und der Obergrenzen wegen uneinheitlicher Berechnungsmethoden praktisch unmöglich.

Dass es noch kein Länderinsolvenzrecht gibt, "führt zu Fehlanreizen und birgt auf Länderseite die Gefahr eines nicht nachhaltigen, sorglosen ökonomischen Fehlverhaltens, da auf die Hilfe von außen, durch den Bund, spekuliert wird", schreibt Pilgermair. Bei Gläubigern könne es hingegen dazu führen, dass Haftungen von Gebietskörperschaften implizit als Bundeshaftungen gewertet werden.

Staatskommissäre streichen oder stärken

Staatskommissäre, die für den Bund in Aufsichtsräten von Banken sitzen, gehörten abgeschafft oder gestärkt, heißt es in dem Entwurf. Bei den Kontrollinstanzen Finanzmarktaufsicht und Nationalbank sollen Koordinierung, Aufgabenteilung und Informationsfluss untereinander "verbessert und institutionalisiert werden". Zudem fordert Pilgermair eine größere "Verantwortlichkeit bzw. Rechenschaftspflicht der handelnden Akteure".

Ruf nach klaren Regeln

Mangelnde Kritik der Wirtschaftsprüfer trotz teils kritischer Berichte der Aufsicht "scheint das Ergebnis eines Interessen- und Zielkonfliktes zu sein. So ist es die Bank, die ihren Prüfer bestellt und bezahlt", heißt es in dem Entwurf. Klare Regeln seien hier angebracht. Große Mandate wie jene zur Prüfung einer Bank seien außerdem von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für den einzelnen Wirtschaftsprüfer und auch die tätige Kanzlei. Also "ist es daher angezeigt, diese Abhängigkeit bzw. auch nur deren Anschein durch gesetzliche Vorgaben zu beenden. Dies kann durch eine Beschränkung der Anzahl der maximal zulässigen Jahresabschlussprüfungen durch denselben Prüfer, dasselbe Prüfteam oder dasselbe Prüfungsunternehmen geschehen."

Da Firmen- und Trustkonstrukte im Finanzsektor dazu genutzt würden, um die Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlich Begünstigten zu verschleiern und die Aufklärung zu erschweren, wird im Berichtsentwurf auch "eine gesetzliche Regelung" vorgeschlagen, "die ein öffentlich einsehbares Register mit zertifizierten Letztbegünstigten von internationalen Firmennetzwerken vorsieht". So "könnte für erhöhte Transparenz und ein geringeres Kreditrisiko" gesorgt werden. (APA, 23.8.2016)